Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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tel wuͤrden sehr erschwert, und ihre Anwendung wuͤrde fuͤr 
die aͤrmere Classe ganz unmoͤglich gemacht, wenn solche 
Artikel mit hohen Zoͤllen belegt wuͤrden. 
Einen weitern Beweis, wie unbestimmt und will- 
kührlich der Begriff von Luxus ist, gab die ehemahlige 
obere Landesregierung, indem sie das Kalbfleisch für einen 
Luxusartikel erklaͤrte. 
Wo sind also hier Graͤnzen zu finden? Wie laͤßt 
sich bestimmen, wo das Bedürfniß aufhdrt und der Lu- 
xus anfaͤngt? Wollte man daher diesen Grundsatz an- 
nehmen, so müßte man mit der größten Umsicht zu 
Werke gehen, und doch würde die ganze Bemühung ver- 
gebens seyn, weil sich das Unmdgliche nicht moglich ma- 
chen läßt. 
Warum sollen überhaupt hohe Zollsätze vorgeschrieben 
werden? 
Wegen der Finanzen sind sie um so weniger 
nothwendig, als die Einnahmen durch sie niche vermehrt 
werden. Setzen wir den Fall, daß das gegenwirtige 
Postporto oder der Briefzoll ploͤtzlich um das Doppelte 
erhöht wurde. Glauben Sie nicht, meine Herren! daß 
der Ertrag desselben auch das Doppelte betragen würde. 
Er mürde vielmehr den jetzigen Ertrag nicht einmal er- 
reichen. J#mn Finanzwesen ist es anerkannte und durch 
Erfahrung erprobte Wahlheit, daß zweymal zwey nicht allzeit 
Liere macht. 
Hohe Jollsätze sind um so weniger nothwendig, als 
wir dadurch unserm eigenen Ausfuhrhandel schaden würden. 
Wollen wir, daß man auswärts unsere Waaren kaufe, 
so müssen wir auch den Auswärtigen abkaufen. Wollen 
wir die Concurrenz gewinnen und Ausländern unsere 
Waare möglichst wohlfeil verschaffen, so müssen wir den 
Vortheil der Rückfrachten benutzen können. Wollen wir 
vom Auslande Geld erhalten, so müssen auch wir ihm
	        
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