Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1912. (61)

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Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  ihrer  Veröffentlichung  in  der  Gesetzsammlung
  in  Kraft.
Die  Anordnung  des  Fürstlichen  Landratsamtes  vom  19.  November  1907
über  die  tierärztliche  Untersuchung  des  mit  der  Eisenbahn  eingehenden  Kloueriehes
(Nr.  138  des  Amts=  und  Verordnungsblattes)  hat  ihre  Erledigung  gesunden.

Greiz,  den  17.  September  1912.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.
v.  Meding.

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vom  18.  September  1912,
das  gemeinsame  Oberversicherungsamt  und  die  im  Fürstentum  zu
errichtenden  Versicherungsämter  betreffend.

Der  Staatsvertrag  zwischen  dem  Fürstentum  Reuß  älterer  Linie,  dem  Herzogtum
  Sachsen-Altenburg  und  dem  Fürstentum  Neuß  jüngerer  Linie  wegen  Errichtung
eines  gemeinsamen  Oberversicherungsamts  in  Gera  tritt  am  1.  Oktober  1912  in  Kraft.

Vom  gleichen  Zeitpunkt  ab  besteht  beim  Fürstlichen  Landratsamt  hier  und
bei  dem  Gemeindevorstand  der  Stadt  Greiz  je  ein  Versicherungsamt  und  zwar
ersteres  für  das  Fürstentum  außer  der  Stadt  Greiz,  letzteres  für  die  Stadt  Greiz.

Das  Versicherungsamt  beim  Fürstlichen  Landratsamt  hält  nach  Bedürfnis
Spruch=  und  Sprechtage  in  Zeulenroda  ab.

Die  Versicherungsämter  führen  das  Siegel  der  Behörde,  bei  der  sie  errichtet
sind,  mit  der  Bezeichnung:  „Versicherungsam“.

Greiz,  den  18.  September  1912.

Fürstlich  Reuß-Plauische  Landesregierung.
v.  Meding.