Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Auch wuͤnschte ich sehr, daß bey der Regulirung des 
Biersatzes gar keine Ruͤcksicht auf den Preis des auslaͤn- 
dischen Hopfen, genommen würde. 
Biher scheint indessen dieses, weniestens bey der Re- 
gierung des Oberdonaukreises der Fall nicht zu seyn, da 
jedesmal zum Behufe der Biersatzregulirung von den Po- 
lizeybehörden auch die Erhebung des Preises vom auslän- 
dischen Hopfen verlangt wird. 
Dadurch werden die Brauer veranlaßt, wenigstens 
einen Theil ausländischen Hopfen zu kaufen. Um durch 
den höhern Preis desselben einen bessern Satz für ihr Bier 
zu bekommen. 
So kommt es am Ende dahin, daß die Bierconsu- 
menten den Jollsatz auf den fremden Hopfen bev der gan- 
zen Masse des verzapften Bieres durch die erhöhte Tare 
noch einmal und zwar im gesteigerten Maße bezahlen 
mussen. 
Den Auè gangsz oll fuͤr rohe Haͤute glaube ich ohne 
Unterschied nur auf 5 fl. per Centner und nicht auf 10 fl. 
beantragen zu können, da eine höhere Belegung den Rück- 
sichten auf die Landwirthschaft nicht zusagt; eine gerin- 
gere Belegung aber die für unser Land sehr bedeutenden 
Gerbereyen zu Grunde richten müßte; wie die Erfahrung 
bey dem biöherigen geringern Ausgangszoll von 1 fl. 40 
und 50 kr. beweiset. 
Wenn durch die höhere Belegung des Kaffee mit 
15 fl., statt bisheriger 10 fl. per Cen#ner, die Mdglichkeit 
gegeben wird, die so heilsame Befreyung von demt Drucke 
der Weggelder im innern Verkehr und bey der Durchfuhr 
zu erzielen, so stimme ich mit Vergnügen dafür. Allein 
bey dem Jucker finde ich mehr Bedenken, einer solchen 
Erhöhung beyzustimmen, denn ich halte diesen Artikel 
nicht so ganz rein für einen Lurusgegenstand, sondern ich
	        
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