Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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von 1819 das Lob niedriger Zollsaͤtze nicht unbedingt bey- 
legen. Sehr häufig finden Sie die sogenannten Lurus- 
artikel (solche mögen nun durch Seltenheit des Stoffes, 
wie Edelsteine, Perlen 2c., oder durch Gehalt der Arbeit, 
wie Spitzen, Putzsachen, Federschmuck r2c., oder durch Ver- 
einigung beyder, wie bey Effecten aus Gold und Silber 2c., 
zu dieser Kategorie gehdren) von dem anscheinend be- 
scheidenen mit zehn und zwanzig Gulden auf 
das Sporcopfund angesetzt, welches, insofern 
solche Gegenstände nach Centnern gewogen werden wollten, 
1000 bis 2000 fl. für den Centner beträgt. 
Im Ganzen aber hat unser 1810er den Vorzug, daß 
bepy den Artikeln, die eigentlich gang und gebe sind, sein 
hoöchster Zollsatz in 20 fl. besteht. Indessen ergibt sich 
auch dieser hoch genug, wenn man bedenkt, daß ein sehr 
handelsthätiger, gewerbfleißiger Nachbarstaat, daß Baden 
in der neuesten Zeit seinen hochsten Jollsatz nur auf 0 fl. 
40 kr. (# des 1810er höchsten per 20 fl.) ausgesprochen, 
und die Gründe so deutlich als überzeugend entwickelt hat. 
Der 1826er Tarif erhöht die 1810er Einfuhrzölle mit 
Ausnahme der für die inländische Industrie nbthigen Ar- 
tikel, mindert aber zugleich bedentend und wohlthätig die 
Ausfuhrzèlle. Allein zugleich ist er dem vorherrschenden 
Einfluß des Industriespystems zugethan. Er glaubt noch 
an den Satz des nützlicher und haltbarer Weise 
moͤglichen Schutzes inlaͤndischer Industrie. durch Zollerschwe- 
rung fuͤr die auslaͤndische; ein Satz, welcher allmaͤhlig 
zu dem Isolirungöspstem, diesem verderblichen Antagoni- 
sien alles wahrhaft ausdauernden Industrialgewerbes und 
seines Bundesgenossen, des ächten Handels, führt, immer 
geführt hat und immer führen muß. 
So freundlich nach innen, so finster nach außen 
blickend steht unser zweyter Tarif vor uns.
	        
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