Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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genstände, welche vom Ausland bezogen werden mässen, 
nicht aber zum Gebrauch nur für diese Anstalten allein, 
sondern für das Allgemeine. 
Die Cattunfabriken in Augsburg, Kaufbeuern, Mem- 
mingen haben Begünstigungen auf ansehnliche Quantitäten 
rohe seine Baumwollengewebe, Leccerdl und Oelseife, wel- 
che vom Ausland bezogen werden müssen. Durch diese Be- 
günstigungen für die großen Fabriken ist es den kleinern 
nicht möglich zu bestehen, noch weniger aber emporzu- 
kommen; ich heantrage daher auf diese Gegenstände nie- 
dere Zollsätze, damit sie zum allgemeinen Gebrauch billig 
bezogen werden können, jedoch so, daß auf die Webereyen 
billige Rücksicht genommen werde. 
Die Großhandlungen in Memmingen und Kaufbeuern 
haben eine Zollbegünstigung auf ausländische Leinwand, 
diese Begünstigung mbge gleichfalls in billige Jollsätze 
umgewandelt werden und zwar in der Art und mit den- 
selben Berücksichtigungen wie das Baumwollengewebe. 
Die ganz feinen Baumwollengarne werden in Bayern 
noch nicht fabricirt, die vielen Webereyen im Obermain= 
kreise können sie nicht entbehren, sie mussen vom Aus- 
land bezogen werden; jedoch sie sollen künftig mit sehr 
gemäßigten Söllen eingeführt werden, aber alle Begin- 
stigung aufhdren, damit jedermann sie zu gleichen ZJoll- 
sätzen beziehen könne, bis es die inländischen Spinnereyen 
dahin bringen, daß das ausländische Gespinnst entbehrt 
werden köonne. 
Es bedarf wohl keiner Erinnerung, daß hiebey im 
Allgemeinen die inländische Industrie nicht vernachlässi- 
get werden auch keiner Bedrückung unterliegen dürfe. 
Viele Artikel, die Sie im Conspect finden werden, be- 
treffen den Gränzverkehr, welcher eigentlich als Begün- 
stigung nicht angesehen werden kann.
	        
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