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handel mit den von Hrn. geheimen Rath v. Utzschnei-
der in Antrag gebrachten Beschränkungen.
Ich gehe nun auf den Tarif selbst über, um auch
meine wenigen Bemerkungen zu machen.
Baumwollenwaaren, rohe, ungebleichte, unge-
musterte und ohne Desseins. Da die Fabrikanten durch
Begüunstigungen der Einbringung ungebleichter Baumwol=
lentücher für das Ausland zur Aufrechthaltung der mög-
lichen Concurrenz gesichert genug sind; da doch nicht
nur allein für die Fabrikanten, sondern auch für die
Weberschaft in Bayern gesorgt werden muß, damit auch
dieses zahlreiche Gewerbe einigen Schutz genieße: so glaube
ich, ist die Belegung für Eingangszoll auf diese Waare
nicht nur nbthig, sondern auch unerlaßlich, wenn
man gerecht gegen den inländischen Weber handeln will.
Denn nicht nur ist der Fabrikant und Veredler durch
die hohen Zdlle gedruckter, gestreifter 2c. Baumwollen=
manufakte mit 50 fl. Belegung für Eingangszoll hinläng-
lich gedeckt, sondern durch die Begünstigungen der freyen
oder ganz gering belegten Einfuhr fremder, wohlfeilerer,
ungebleichter Baumwollentücher findet er sich in seinem
Absatz für das Ausland nicht gestoͤrt.
Droguerie. Die Materialwaarenartikel bilden
in Bapern keinen ganz zu verachtenden Ausfuhr= und Zwi-
schenhandel. Diese Artikel können selten in großen Par-
tieen vom Hall= und Privatlager versendet werden, daher
solche gewöhnlich consumirt und der Consumozoll darauf
verloren werden muß; auch sind diese Artikel allgemeines
Bedürfniß, und der Lurus wird sich derselben nicht bedie-
nen und sich Unbehaglichkeit dadurch zuziehen, daher ich
die Belegung dieser Artlkel im Allgemeinen zu 11 fl. 40 kr.