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in der Beylage Nr. 1. aufgefuͤhrt ist, daß die Herren
Schöppler und Hartmann durch die Jahre
1825, 1565 Stücke
1320, 0600
1827, 1520
3071 Stücke
den Augöôburger Webern abgenommen haben, so verdient
dieß zwar Dank; wenn man aber sich in diesen Verdienst
400 Webermeister theilen läßt, so trifft das Jahr einen
Webermeister die Abnahme von etwas mehr als drey
Stücken. Ich lasse Jeden urtheilen, welch kärglicher Ver-
dienst dieses sey.
Haben gleich diese Beplage Nr. 1. mehrere Weber-
meister unterzeichnet, so ist doch auch eben so wahr, daß
von den Vorgehern der Webermeister eine allerunterthänigste
Bitte bey allerhöchster Stelle eingereicht wurde, worin
sie allerunterthänigst antragen, die Einfuhr aller nicht
in Bapern gewebter, sowohl roher als farbiger und ge-
druckter Leinen= und Baumwollengewebe gänzlich zu ver-
bieten, ja auf Plombirung der im Lande sich befindenden
Gewebe antragen, und die nach einiger zu bestimmen-
den Zeit unplombirt gefundenen Waaren zu vernichten.
Diese Bitte ist doch wohl nicht dahin gerichtet, daß
nun fremden rohen Baumwollengeweben Thor und Angel
durch Begunsiigungen gedffnet werden sollen?
Ich glaubte, diese Erklärung mir und meiner Stellung
schuldig zu seyn, wozu ich durch das Impressum und
durch das Wohl der Weberschaft im Oberdonaukreise mich
aufgefordert fühlte, und begnüge mich am Gesagren, ob-
gleich noch vieles vorzubringen wäre.
Hier wurde bey der weit vorgerückten Tagszeit die
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