Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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und welches Land den Egoismus so weit treiben wollte, 
alles in sich zu vereinigen und mit keinem andern zu ver- 
kehren, müßte diesen starren Egoismus unaubbleiblich 
sehr hart büßen. Die hohe Wichtigkeit dieser ewigen Wahr- 
heit hat schon unterm 20. Januar 1800 unsere Staats- 
regierung erkannt und höchst freypsinnig, offen und ohne 
Rückhalt ausgesprochen, indem sie sagte: 
DOnchne Handelsfreyheit sey in keinem Staate ein hoher 
Grad von Landescultur und wohlhabender Bedblkerung 
zu erwarten; durch Gesetze und Auflagen das Commerz 
leiten wollen, sey ein das Volk drückendes, alle Interessen 
zerstdrendes Unternehmen, weßhalb sie dem Volke sogleich 
die vollkommene Handelsfreyheit gegeben haben würde, 
wenn man ihr den Ersatz für den Entgang der Mauthge- 
fälle jetzt schon durch eine andere Abgabe hätte auszeigen 
können. Ferner, daß die kdnigl. Staatsregierung Aus- 
fuhrverbote roher Producte zu Gunsten der inländischen 
Gewerbe und Fabriken als dem Begriffe einer gesunden 
Staatswirthschaft zuwider, die Verbote fremder Natur- 
und Industrieerzeugnisse oder die Belegung derselben mitr 
hohen Idllen als eine Ungerechtigkeit gegen das Publicum 
und den Grundsatz aufgestellt habe, daß die durch Ein- 
und Ausfuhrverbote erzwungenen Fabriken und Manufac- 
tuten am Ende dem Unternehmer wie dem Publicum gleich 
lästig und verderblich sind; und daß nur in demjenigen 
Lande die Capitalien am vortheilhaftesten angelegt wer- 
den, wo fteye Concurrenz herrscht. (Siehe Dr. J. Behrs 
Anforderungen an Bayerns Landtag im J. 1823 S. 34. 
und Gener. Samml. Bd. 1. u. 2. S. 201 und 134.) 
Hier haben Sie die Directive zu unsrem heutigen Bera- 
thungsgegenstande in seiner ganzen Ausdehnung. Alle 
Momente, welche schon so vielmal und verschiedenar- 
tig beräührk wurden, sind vollkommen gewürdiget und un- 
widerlegbar festgestellt. Muß nicht ein solches politisches 
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