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irgend ein staatswirthschaftlicher Zweck auf Kosten der
Mauthgefaͤlle erfuͤllt werden soll, man sogleich wieder auf
anderweitige Deckung der Finanzen antraͤgt, und ich bin
gewiß, daß, wenn die Finanzen keine Anforderung an
die Mauthzoͤlle mehr machen, auch alle Zollbarrieren zu-
sammenstuͤrzen werden.
Daß diese kund gegebene Ansicht des zweyten Hrn.
Praͤsidenten nicht zum Ziele fuͤhre, und bey jedem Mauth-
zollsysteme das staatswirthschaftliche Interesse nicht vor-
herrschen muͤsse, bezeuget auch der kuͤrzlich entstandene
Zollverein norddeutscher Staaten, als der Koͤnigreiche
Hannover und Sachsen, Churhessen, der großherzogl. und
herzogl. saͤchsischen Haͤuser, der Herzogthuͤmer Oldenburg,
Braunschweig und Nassau, der fuͤrstl. Schwarzburgischen
und Reußischen Haͤuser und der freyen Staͤdte Frankfurt
und Bremen, und dazu wollen und koͤnnen noch andere
Staaten, als Hollstein, Hamburg, Luͤbeck beytreten; denn
das Grundprincip dieser Zollvereine beruhet auf wech-
selseitiger Reciprocitaͤt und einem maͤßigen gleichheitlichen fi-
nanziellen Zollsystem, und schließt nicht auf drey Jahre,
wie Herr Graf v. Benzel-Sternau meyn, alle
andere Theilnahme aus, sondern jeder Beytritt anderer
Staaten dem Principe gemäß ist willkommen, und durch
diese Thatsache ist auch die Meynung des Hrn,. Core-
ferenten Heinzelmann, welcher gegen seine frühere
Ueberzeugung und als Motive zur Begutachtung hoher
Zolle behauptete: hohe Zolle sepen ein Reizmittel, um
andere Staaten zum Bepytritte zu bewegen, agufs die ent-
gegengesetzte Art berichtiger, indem bep diesem letzteren
Vereine weder staatswirthschaftliche Interessen noch hohe
Zölle zum Grunde liegen, sondern nur, wie gesagt, glei-
ches, mäßiges, wechselseitiges Zollverfahren gegen Ver-
einsglieder. Man hat die allseitige bittere Erfahrung ge-
machr, daß das Isolirungssystem fuͤr Regjerungen wie