Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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irgend ein staatswirthschaftlicher Zweck auf Kosten der 
Mauthgefaͤlle erfuͤllt werden soll, man sogleich wieder auf 
anderweitige Deckung der Finanzen antraͤgt, und ich bin 
gewiß, daß, wenn die Finanzen keine Anforderung an 
die Mauthzoͤlle mehr machen, auch alle Zollbarrieren zu- 
sammenstuͤrzen werden. 
Daß diese kund gegebene Ansicht des zweyten Hrn. 
Praͤsidenten nicht zum Ziele fuͤhre, und bey jedem Mauth- 
zollsysteme das staatswirthschaftliche Interesse nicht vor- 
herrschen muͤsse, bezeuget auch der kuͤrzlich entstandene 
Zollverein norddeutscher Staaten, als der Koͤnigreiche 
Hannover und Sachsen, Churhessen, der großherzogl. und 
herzogl. saͤchsischen Haͤuser, der Herzogthuͤmer Oldenburg, 
Braunschweig und Nassau, der fuͤrstl. Schwarzburgischen 
und Reußischen Haͤuser und der freyen Staͤdte Frankfurt 
und Bremen, und dazu wollen und koͤnnen noch andere 
Staaten, als Hollstein, Hamburg, Luͤbeck beytreten; denn 
das Grundprincip dieser Zollvereine beruhet auf wech- 
selseitiger Reciprocitaͤt und einem maͤßigen gleichheitlichen fi- 
nanziellen Zollsystem, und schließt nicht auf drey Jahre, 
wie Herr Graf v. Benzel-Sternau meyn, alle 
andere Theilnahme aus, sondern jeder Beytritt anderer 
Staaten dem Principe gemäß ist willkommen, und durch 
diese Thatsache ist auch die Meynung des Hrn,. Core- 
ferenten Heinzelmann, welcher gegen seine frühere 
Ueberzeugung und als Motive zur Begutachtung hoher 
Zolle behauptete: hohe Zolle sepen ein Reizmittel, um 
andere Staaten zum Bepytritte zu bewegen, agufs die ent- 
gegengesetzte Art berichtiger, indem bep diesem letzteren 
Vereine weder staatswirthschaftliche Interessen noch hohe 
Zölle zum Grunde liegen, sondern nur, wie gesagt, glei- 
ches, mäßiges, wechselseitiges Zollverfahren gegen Ver- 
einsglieder. Man hat die allseitige bittere Erfahrung ge- 
machr, daß das Isolirungssystem fuͤr Regjerungen wie
	        
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