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das Gegentheil. Dieses Jahr ist es eben so. Ich
beantrage daher, wenigstens das Gewicht des unge-
stampften dem gestampften im Ausgangszoll gleich
zu stellen, den Sporco-Centner gestampfte Lohrinde
zu 04 kr.,
dagegen die einspännige Fuhre oder 0 bis 10 Centner
ungestampfte Lohrinde zu 1 fl.,
die zweyspännige Fuhre deßgleichen zu 1 fl. 36 kr.
die mehrspännige Fuhre deßgleichen zu 2 fl.
3) Daß die Weine ganz frey ausgehen dürfen; und ich
stimme deßhalb Hrn. v. Utzsschneider bey, weil
dieses Landesproduct alle Berücksichtigung verdient,
und der nur noch sehr kleine Handel sonst gänzlich zu
Grunde gerichtet wird. Denn wegen der vielen frem-
den Mauthen können wir kaum und nur mit äußer-
ster Noth concurriren, obgleich die vorzügliche Güte
unsers Products allenthalben anerkannt ist. Ich wie-
derhole deßhalb nicht, was ich Ihnen schon oft dar-
über gesagt habe; nur in Beziehung auf den bey
uns noch bestehenden Weinguldenszoll, woröber
zwar resp. dessen endliche Aufhebung bepy letzter Ab-
stimmung über die, Zollordnung die hohe Kammer
einstimmig zu meinem wahren Vergnügen, welches
ich auch mit gebührendem Danke erkenne, sich aus-
gesprochen hat, muß ich mir zur Berichtigung der
geäußerten Ansichten des königl. Hrn. Commissärs
Ministerialraths v. Wirschinger sowohl als Hrn.
Dr. Rudhart zu erdffnen erlauben, daß dieser
sogenannte Guldenzoll durchaus keine Consumtions-
auflage, sondern ein bloßer Zoll sey, welcher, so oft
ein Fuder Wein von einem Orte in den anderen im ei-
genen Vaterlande verkauft wird, mit 1 fl. 45 kr.
vom Käufer erhoben wird; es kann daher der Fall