Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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6) Der Eingangszoll von Pfeffer, Ingber, Piment, wel—- 
ches gemeine Gewürzsorten sind, pr. Sp. C. öfl. 20 kr. 
7) Caffee und raffinirter Zucker der Sp. Ctr. 5 fl. und 
alsdann roher Jucker der Sp. Ctr. zu 2 fl. 30 kr., 
als beny uns zum Bedürfnisse gewordene Genußarti- 
kel; im Falle jedoch der raffinirte Zucker der Cntr. zu 
10 fl. beliebt wird, so mus der Rohzucker zu 5 fl. 
belegt werden sowohl für Fabriken als alle Kaufleute. 
Ich sehe nicht ein, wie man eine Begünstigung hier 
eintreten lassen könne. Auf Kosten anderer Staats- 
burger Fabriken erzwingen wollen, dußerte die Re- 
gierung selbst schon vor 28 Jahren, sey die größte 
Ungerechtigkeit gegen das Publicum; wenn irgend in 
unserm Staate Fabriken mit Vortheil für das Land 
entstehen sollen, so müssen sie unsere Urproducte con- 
smmiren und dadurch die Urproduction befordern; 
außerdem haben die Fabrikunternehmer in den Ein- 
gangszollen der veredelten gegen rohe Producte Vor- 
theil genug, um bestehen zu konnen. 
Hinsichtlich der Zuckerraffinerien hat uns Hr. Fi- 
kenscher zu hohe Berechnungen geliefert; er hatte 
die Güte, mir solche zur Durchsicht zu überlassen, 
aber ich fand solche sehr übertrieben, sowohl der ersten 
Anlage, als des Arbeitslohns wegen, und es ist keine 
so große Wohlthat für's Land, wenn eine solche Fa- 
brik 20 bis 30 Tagelbhner beschäftigt, indem auch 
selbst andere Staatsbürger dergleichen oder auch eine 
noch größere Anzahl beschäftigen. Jeder Staat hat 
nur dann einen effectiven Nutzen, wenn er mehr 
ausführt als er einführt, und mehr Werthe erzeugt 
und verführt als er consumirt. 
8) Eingangözoll auf fabricirten Tabak nicht pr. Sporco- 
Centner 20 fl., sondern 10 fl. 
detro von Blärttern, Geiz, Rippen 5 fl.
	        
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