Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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sollen den dritten Theil des Zolles für Rohzucker bezah- 
len, welchen der raffinirte Zucker im Eingange bezahlt. 
Im Ausgange sollen Zoll und Weggeld frrey sepn, 
ohne Unterschied alle inländischen Kunst= und Fabriker= 
zeugnisse des Bodens, die nicht unentbehrliche Lebens= oder 
Gewerbs= und Fabrikbedürfnisse sind, alles Vieh rc. 2c. 
Zur Unterstützung inländischer Gewerbe sollen mit er- 
hdhtem Zoll belegt werden: Lumpen, rohe Häute, alle 
thierischen Flechsen, überhaupt alles, was unter den Titel 
Leimleder gerechnet werden kann; Holzasche, rohes Horn, 
Hornspitzen, rohes Bein, Hasen= und Kaninchenhaare, 
roher und gehechelter Flachs, Klauen, rohe Knochen, al- 
tes beschriebenes und gedrucktes Papier, Schaaffüßel und 
anderes mehr. 
Wenn diese Grundsätze eine hohe Kammer unver- 
rückt im Auge behält und nach solchen eine vorurtheils- 
frepe, frey von allem Privatinteresse geleiteten Ab- 
stimmung statt hat so konnen die Folgen, in Gemein- 
schaft ganz freyer innerer Bewegung des Handels, mit 
Beseitigung des Weggeldes, der freyen Durchfuhr 2c. 2c. 
nur wohlthätig für Gewerbe, Fabriken, Industrie im 
Allgemeinen, Handel und Ackerbau seyn. 
Erleben wir, meine Herren, diese guten Folgen, so ist 
die Ueberzeugung ein süßer Lohn, daß wir dazu beygetra- 
gen, mitgewirkr und unsere Pflicht als Vertreter des 
Volkes und seines Interesse's erfüllt haben. 
Der Abgeordnete Lechner: Ohne ein Staatöbkone- 
mist, oder ein Haudelsmann, oder ein Fabrikant zu 
seyn, sinde ich mich doch veranlaßt, ein paar Worte 
über den Zolltarif zu sprechen, veranlaßt durch meinen 
Nachbar, einen Eisenpfannenschmied an der Salzach. 
Dieser Mann kam am verwichenen Pfingstfeste, das ich 
zu Hause mit meiner Pfarrgemeinde feyverte, zu mir, um
	        
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