Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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terstüätzt wurde. Ein drittes Mitglied will ihn gar mit 15 fl. 
belegt haben. Einem dieser Mitglteder ist nebenbey auch 
nicht entgangen, die Reglerung aufmerksam zu ma- 
chen, daß bey der Bestimmung des jährlichen Bier- 
satzes auf diesen erhöhten Eingangszoll gar keine Rück- 
sicht genommen werden solle. Diesem Mitglied kann 
ich wohl nicht für diese Bedachtnahme meinen Dank 
bringen, mögen es die Brauer seiner Stadt thun. 
Die Mitglieder, welche diese Erhöhungen beantragen, 
bedenken nicht, meine Herren, daß nur ein Cemner ins 
Land herein kommt, bis 10 und 20 hinausgehen; sie 
bedenken nicht, daß hievon ein großer Theil nach dem 
Hausruck= und Innviertel, dann nach Tprol und Vorarl- 
berg, nemlich in die österreichischen Staaken, gebt; sie 
bedenken nicht, daß der Eingangszoll in jenem Scaate 
dem unfrigen mit 2 fl. bis zum Jahre 1310 gleich war, 
und als derselbe bey uns auf 5 fl. erhbht wurde, auch 
dorten auf die nemliche Summe erhdht wurde. Beden- 
ken Sie endlich also, daß, wenn der Joll bey uns wieder 
erhöht werden sollte, derselbe auch dorten wird; was dann 
weit üblere Felgen für den Producenten des Hopfens, 
als für den Brauer bringen muß. 
Ich hätte daher sehr gewünscht, daß diese Anträge 
nicht gemacht worden wären, weil dieselben üble Folgen 
herbey führen können. 
Als Landwirth muß ich auch ein paar Modiftcationen 
beantragen, daß der Eingangszoll, welcher im J. 1820 auf 
Kühe von 8kkr. auf 2 fl., für Rinder von 6 kr. auf 1 fl. 30 kr. 
und für Kälber von 2 kr. auf 30 kr. erhöht worden ist, wiede- 
run herabgesetzt werden mochte, und zwar wäre es sehr wün- 
schenswerth, das diese Viehgattungen frey eingehen dürften, 
oder doch wenigstens mit einem geringen Joll.belegt werden, 
nu#nd zwar im hochsten Falle die ersie Gattung statt mit 
2 fl. mit 45 kr., die zwente mit 50 kr. und die letzte nur 
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