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terstüätzt wurde. Ein drittes Mitglied will ihn gar mit 15 fl.
belegt haben. Einem dieser Mitglteder ist nebenbey auch
nicht entgangen, die Reglerung aufmerksam zu ma-
chen, daß bey der Bestimmung des jährlichen Bier-
satzes auf diesen erhöhten Eingangszoll gar keine Rück-
sicht genommen werden solle. Diesem Mitglied kann
ich wohl nicht für diese Bedachtnahme meinen Dank
bringen, mögen es die Brauer seiner Stadt thun.
Die Mitglieder, welche diese Erhöhungen beantragen,
bedenken nicht, meine Herren, daß nur ein Cemner ins
Land herein kommt, bis 10 und 20 hinausgehen; sie
bedenken nicht, daß hievon ein großer Theil nach dem
Hausruck= und Innviertel, dann nach Tprol und Vorarl-
berg, nemlich in die österreichischen Staaken, gebt; sie
bedenken nicht, daß der Eingangszoll in jenem Scaate
dem unfrigen mit 2 fl. bis zum Jahre 1310 gleich war,
und als derselbe bey uns auf 5 fl. erhbht wurde, auch
dorten auf die nemliche Summe erhdht wurde. Beden-
ken Sie endlich also, daß, wenn der Joll bey uns wieder
erhöht werden sollte, derselbe auch dorten wird; was dann
weit üblere Felgen für den Producenten des Hopfens,
als für den Brauer bringen muß.
Ich hätte daher sehr gewünscht, daß diese Anträge
nicht gemacht worden wären, weil dieselben üble Folgen
herbey führen können.
Als Landwirth muß ich auch ein paar Modiftcationen
beantragen, daß der Eingangszoll, welcher im J. 1820 auf
Kühe von 8kkr. auf 2 fl., für Rinder von 6 kr. auf 1 fl. 30 kr.
und für Kälber von 2 kr. auf 30 kr. erhöht worden ist, wiede-
run herabgesetzt werden mochte, und zwar wäre es sehr wün-
schenswerth, das diese Viehgattungen frey eingehen dürften,
oder doch wenigstens mit einem geringen Joll.belegt werden,
nu#nd zwar im hochsten Falle die ersie Gattung statt mit
2 fl. mit 45 kr., die zwente mit 50 kr. und die letzte nur
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