Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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cherwaare selbst. Betrachten Sie, meine Herren, irgend 
einen Gegenstand des Gewerbstriebes, so haben Sie im- 
mer mit Stoffen zu thun, die durch Veränderungen, wel- 
che Fleiß und Geschicklichkeit mit ihnen vornehmen, ver- 
feinert, veredelt, zu einem gewissen Zwecke brauchbar ge- 
macht werden. So, wenn aus den Stossen Flachs, 
Baumwolle, Schafwolle 2rc. 2c. Gewebe — bis zu den fein- 
sten und theuersten — aus dem Holze durch die geschickte 
Hand der Schreiner, Menbeln und kostbare Geräthe ver- 
fertiget werden. Es ist damit die Veredlung geschlessen, 
wie bey dem Papiere, das, aus dem unscheinbarsten Ma- 
teriale gemacht, nur zum Schreiben, Zeichnen, Packen 2c. 2c. 
gebraucht wird. Wenn hier vollendetes Fabrikat, ist es 
Material nur, bloßer Trsger der Gedanken, der Erzeug- 
nisse de enschlichen Geistes, sobald es zum Drucken 
dienen, wenn Bucherwaare daraus werden soll. Hier gibt 
das Wesentliche erst der menschliche Geist, erstarkt durch 
wissenschaftliches Studium und anhaltendes Nachdenken. 
Diesen zu wecken, zu kräftigen, dienen Anstalten, wie 
unser Vaterland sich deren erfreut: Akademien, Universi- 
täten, Gymnasien und sonstige Lehranstalten. Durch die- 
se, aber nimmermehr durch Jollsysteme und Manthlinien, 
werden Schriftsteller im Vaterlande hervorgerufen und er- 
halten. Demnach knnen Zolle den inländischen Buch- 
handel nicht heben, sind und bleiben in Beziehung auf 
ihn in staatswirthschaftlicher Hinsicht ganz wirkungslos. 
Wir wollen nun sehen, ob Zolle auf Bücherwaare, 
financiell genommen, sich rechtfertigen lassen. 
Es ist auf unserem deutschen Buchhandel zum Vor- 
theil des kaufenden Publicums die Einrichtung, daß der 
Verleger, d. i. derjenige, welcher das Buch auf seine Ko- 
sten drucken läßt, den Preis bestimmt, um welchen es in 
allen Gegenden Deutschlands verkauft werden soll. Mit 
dem Titel des Buches wird zugleich der Preis desselben
	        
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