Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 658 — 
Bleiche, Pressen von groͤßerer Kraft u. s. w. zu Huͤlfe 
nehmen. 
Nr. 550. Landkarten sind mit 10 fl. Eingangs- 
zoll belegt. Sie sind ein Unterrichtsmittel, um die Jugend 
wie Erwachsenc bekannt zu machen mit der Oberfläche des 
Planeten, den wir bewohnen, und können mindestens nicht 
höher belegt werden als die Musikalien, die wir unter 
Nr. 424 mit 127 kr. eingereihet sehen. Indem ich hier- 
auf antrage, mache ich nur aufmerksam auf die anatomi- 
schen Präparate, welche als Unterrichtsmittel unter Nr. 
424. nur mit 50 kr. Eingangszoll stehen, obschen sie 
meistens in Weingeist aufbewahrt werden müssen, der 
10 fl. Eingangszoll zahlt, und liefern damit den Beweis, 
daß unsere liberale Regierung die Anschaffung von Unter- 
richtsmitteln zu erschweren nicht geleynt ist. 
Wegen der schon mehrmals erwähnten roh.en un- 
geschliffenen Spiegelgläser, welche unter Nr. 
235. a) für die inländischen Glasschleifen und Spiegel- 
fabriken mit 2 5 kr. pr. Sp. Ctr. Eingangszoll unter gro- 
ßem Widerspruch der Besitzer inländischer Glashütten be- 
legt sind, habe ich zu erinnern, daß diese Glashnttenbe- 
sitzer es sich nur angelegen seyn lassen dürfen, ihr Fabri- 
kat so gut zu liefern als das böhmische; es kann ihnen 
dann an Absatz gar nicht fehlen. Dasselbe ist aber so 
sprdde, daß während der Ausschuß vom böhmischen Gla- 
se beym Schleifen auf 15 bis. 20 Procent sich beläufe, 
derselbe bey dem inländischen 50 bis 600 Proc. übersteigt. 
Dazu kommt, daß die böhmischen Glase auch einen merk- 
lich geringeren Preis haben. Es handelt sich hier von ei- 
nem Halbfabrikat, das seine vorzüglichste Veredlung erst 
bep uns erhält, und um die Erhaltung der für unser Bayern 
so wichtigen Spiegelfabriken, durch welche jährlich äußerst 
bedeutende Summen ins Land gezogen werden. Hüten 
wir uns, sie ins Ausland zu vertreiben, und erwarten wir
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.