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Was den Artikel Wolle betrifft, so geht aus der
im Jahre 1938 außerordenrlich vermehrten Einfuhr un-
widersprechbar hervor, daß der Tarif von 1820 die Ma-
mufacturen, welche dieses Product verbreiten, im Schutze
halte, ein Resultat, welches mich bestimmt, die Bepbe-
baltung desselben zu beantragen.
In Absicht auf inländischen Wein schließe ich mich
denjenigen Mitgliedern an, welche für seine Begünstigung
im Allgemeinen gesprochen haben, glaube jedoch wegen
der so gar außerordentlich vermehrten Einfuhr des Weines
aus Rheinbapyern zu dem niedrigen Jollsatz von 25 kr.
pr. Centner meine Besorgniß wegen Mißbrauches der
Ursprungszengnisse auösprechen zu dürfen.
Ich komme nunmehr zu einigen Lurus= und Con-
sumtionsartikeln.
Die beyden wichtigsten Gegenstände der fremden Ein-
fuhr, Zucker und Caffee, beantrage ich zu einer Bele-
gung von 15 fl. pr. Centner, ohne hiebepy zu fürchten,
daß dieselbe zu hoch gestellt sep.
Ich bitte Sie, zu bedenken, meine Herren, daß diese
Erhöhung auf die Tasse Caffee nicht * kr. Kreuzer be-
trägt, während wir doch durch den Malzaufschlag, wenn
die Gerste auf 5 —0 fl. pr. Schäffel steht, 100 Procent
Auflage auf das so nothwendige Bier haben, daß diese
letztere Abgabe größtentheils den Landmann und den Ar-
men trifft, während dieß bey Zucker und Caffee nicht so
sehr der Fall ist; daß insbesondere, wenn wir die übri-
gen großen und wichtigen Zwecke, welche mit dem Zoll-
gesetz zugleich beabsichtigt sind, erreichen wollen, nämlich
die Aufhebung des Ausfuhrzolles von inländischen Er-
zeugnissen, die Aufhebung des Weggeldes, dann der so
lästigen Brücken= und Pflasterzdlle in den Städten und
Märkten, daß wir dann auf der andern Seite dem Fi-