Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

59) der Haderkumpen beziehe ich mich auf die 
Vorstellung der Papierfabrikanten des Obermainkreiseeo, 
welche ich übergeben und mir eigen gemacht habe. Ehe- 
mals und zwar noch vor dreyßig Jahren war das Lum- 
peneinsammeln in den fränkischen Fürstenthümern eine Art 
von Regale, das man an die Papiermühlenbesitzer gegen 
eine firirte Abgabe als ein Privilegium übertrug. Noch 
im Jahr 1811 zahlte jeder Centner Hadern einen Ausfuhr- 
zoll von 15 fl., im Jahr 1810 wurde derselbe auf 5 und 
1320 sogar auf 1 fl. 40 kr. herabgesetzt. Als Augenzeuze 
kann ich versichern, daß in unserer Gegend alle weißen Ha- 
dern 2c. nach Böhmen ausgeführt werden; und damit unsere 
Papiermacher einigermaßen wieder in den Stand gesetzt 
werden mögen, mit dem Auslande Concurrenz halten zu 
konnen, erlaube ich mir einen Ausfuhrzoll von 3 fl. 20 kr. 
für die ordinären groben Hadern und von 5 fl. für die 
feinen weißen zu beantragen. 
6) Saamen für Oelschlagereyen, und zwar Hanf-, 
Lein-, Mohn= und Repssaamen. Von diesen Artikeln 
haben unsere Oelmühlen großen Bedarf. Wir besitzen die 
bedeutendsten Anstalten dieser Art im Lande, von denen 
ich nur die der Hrn. Zülsdorf und Baus und der Hrn. 
Gätschenberger und Comp. in Würzburg nennen will. Zu 
einer kleinen Ermunterung und Erleichterung für diese würde 
es dienen, ohne unsere ODekonomen zu belästigen oder gar 
in dem Anbau dieser Sämereygattungen zu stdren, wenn 
auf solche ein Ausfuhrzoll von nur 127 kr. gelegt wer- 
den wollte, auf den ich hier gleichfalls den Antrag stelle. 
Ich gehe nun über zu den wahren Souffre-douleur 
für die Zoll= und Mauthcassen 
7) den Zucker. Für einen Artikel, der im Werth zwi- 
schen 40 und 4 fl. steht und zu einem unembehrlichen
	        
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