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Wohl auf keine andere Weise, als daß wir die
auslaͤndischen Artikel, insbesondere die Luxuswaaren
und alle jene Gegenstaͤnde, die wir im Lande selbst er-
zeugen oder fabriciren koͤnnen, mit hohen Zollsaͤtzen be-
legen. Dadurch wird der vorhin erwaͤhnte Entgang
nicht nur vollkommen ersetzt, sondern noch um einige
Hunderttausende mehr gewonnen. Dleses fordert auch
der Schutz und die Begünstigung, welche der Staa#
dem Ackerbau und den Gewerben schuldig ist. Durch
dieses Mittel werden einerselts die Zollcässen gefülle,
andererselts die inländischen Gewerbe und Fabriken ges
hoben, und miehin das staatswirthschaftliche und finan-
zielle Princip zugleich berücksichtltget. Und dieses ist
eben der Grundsatz, von welchem die Staatsreglerung
bey Entwerfung des Jolltatifes vom Jahre 1828, und
Herr v. Utzschneider bey Verbefserung desselben auß-
gegangen ist.
Man macht zwar die Einwendung, daß hohe Zdlle
die Schmuggeley befördern, folglich die Staatscasse
nicht bereichern und die Unstetlichkeit vermehren.
Hlerauf erwiederte lch: das mag wohl von Zöllen
gelten, die so hoch sind, daß sie einem Einfuhrverbot
gleich kommen; aber die vom Herrn v. Utzschneider
angesetzten Zdlle von 40, 50, voo fl. sind keineswegs
so hoch, als sie beym ersten Anblicke erscheinen. Der
Zoll von 00 fl. trifft größtenthells nur Gegenstände
von sehr großem Werthe, als Silber= und Goldwaaren,
Bijouterle -, Seidenwaaren 2c. Soll da : fl. auf das
Pfund zu viel seyn? Nach der Aeußerung des Herrn
Fikenscher soll ein Centner Seldenwaare für 200
Frauenzimmer, mithin 1 Pfund für zwey zur Kleldung
hinreichen. Da trifft dann für ein halbes Pfund, also
für ein Frauenzimmerkleid mehr nicht als ein halber
Gulden Joll. Oder soll der Joll von einem Gulden
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