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bin ich nlche enkgegen, daß, der Meynung des Freyherrn
oon Closen entsprechend, nach dem Worte: „Strafsa-
chen“ bepygesetzt werde:
„lusowest sie den Aufschlagsämtern bisher über-
„kragen war.“
Will die Kammer der Reichsräthe dem Aufschlags-=
gesetze nicht anders bepstimmen, als unter der Modifica-
tion, daß auch den mittelbaren Gerichten die Judicatur in
Aufschlagssachen übertragen werde, so mag es eher fallen,
als daß wir dieser Modification zustimmen. Ich fürchte
aber nicht, daß sie das Gesetz werde fallen lassen.
Der Abgeordnete Dangel als Referent: Dileser
Beysatz, den der Abgeordnete Freyherr von Closen in
Antrag brachte, kann, wie ich glaube, hler nicht statt
haben, well sich dieser wohl von selbst verstehr
Der erste Präsident: Allerdings versteht es sich
von selbst, indeß wenn Sie glauben, daß es zur Verel=
nigung beytragen kdnne, bin ich nicht entgegen.
Der Abgeordnete Kiliani: Ich glaube, weil die
Kammer der Reichsräthe keine Entscheidungsgründe dey-
gefügt hat, und zwar mit Recht, weil es die Verfas-
sungs-Urkunde nicht vorschreibr, so können auch wir aus
diesem Grunde keine beyfügen.
Der er ste Präsident: Ich glaube auch, daß wir
das, was die Verfassungs-Urkunde selbst nicht gibt, um
so weniger geben kdunen.
Der k. Staarsrath v. Stürmer: Es i#s dermal
blos von Gefährdungen oder Defraudationen des Malz=
aufschlages die Rede, nicht aber von Verbrechen, Ver-
gehen oder gewbhulichen Polkzey#bertretungen, deren
Behandlung den bereits in andern Gesetzen bezeichneten
Weg zu nehmen hat. Eine Aenderung der den mittelba-
ren Gerichten dieß falls zustehenden Competenz ist auf
keine Weise angeregt und ich glaube daher nicht, daß
die Kammer der Reich bräthe in dieser Bezilehung ir-
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