Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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So z. B. will ich, was unseren Productenhandel 
betriffr, nur erwähnen die höhere Belegung des auslän- 
dischen Hopfens von 5 fl., auf 2o0 fl. wle in der 
hohen Kammer beantragt worden. Herr Collega Hd# 
hat, wenn ich ihn recht verstanden habe, treffliche Be- 
merkungen deßhalb gemacht, und indem ich seine Aeu- 
Herungen unterstütze, erlaube ich mir noch Folgendes bey- 
zufügen. 
Es gebt bekanntlich mehr Hopfen In das Ausland 
als eingeführt wird, und zwar im Verkehr mit einem 
gewissen Lande. Würden wir nun den Hopfen dieses 
fremden Landes noch höher belegen, so würde es gewiß 
ein Gleiches thun mit unserem Hopfen, was uns jene 
Landesregierung schon früher bewiesen hat, nachdem un- 
sererseits der Eingangszoll auf 5 fl. — erhoht worden war. 
Aehnliche Beyspiele hat Herr Decan und Collega 
Klarus angeführt wegen anderer Landesproducte, wel- 
che von Bamberg und denen dieser Stadt nahe gelege- 
nen Gegenden, wovon ich einer anzugehbren die Ehre 
habe, in das Ausland geführt werden, und es thäte 
mir leid, wenn diesem Handel, welcher ohnehin bey weitem 
nicht mehr so bedeutend ist als sonst, geschader werden 
sollte. 
Den Hopfen insbesondere betreffend bemerke ich 
noch, daß man ohnehin schon vom Verbrauch des aus- 
ländischen stark abgegangen ist, und ich glaube nicht, 
daß weniger eingeführt werden wird, wenn auch die 
Erhdhung auf 1o fl. geschehen sollte. Wohl würde die 
Zollcasse etwas mehr einnehmen, wir würden aber un- 
serer bedeutenden Hopfenausfuhr nur schaden. 
Schlleßlich glaube ich unterstützen zu können das Vo- 
tum der Herren Collegen v. Utzschneider und Fikent- 
scher, daß der Salpeter zollfrey eingeführt werde, damit 
einmal die ewigen Nlackereyen aufhdren mögen, welche
	        
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