Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

Der Vorschlag des Herrn Baron v. Closen, 
die rohen Baumwolltücher den Druckerepyen noch auf 
3 Jahre zu 37 fl. 5 fl. und 77 fl. zukommen zu las, 
sen, mochte ich wohl unterstützen, wenn derselbe dabey 
ein Quantum festgesetzt häte, allein unbeschränkte 
Quantität wäre noch schlimmer für die Weberey als 
das bisherige Verhältniß. Ueberdieß kommt zu erwi- 
gen, daß daun auch die Cattunfärbereyen und nicht 
blos die Druckereyen, und zwar mit demselben gegrün- 
deten Anspruch, für diese Baumwollwaare die niedrigern 
Zollsätze reclamiren werden. Alles, wozu ich mit gutem 
Gewissen stimmen kdunte, wäre zum Besten der Drucke- 
reyen und Färbereyen, ihnen noch ein oder zweny Jahre 
ein gewisses Quamum roher Baumwolltücher zu 10 fl. 
pr. Centner zuzulassen, und ich bedauere nur, daß die 
hohe Kammer bep der Abstimmung über #H. 34. der 
Zollordnung einen von mir gestellten Antrag wegen 
gradueller Verminderung der Begünstigung für diesen 
Artikel verworfen hat. Auf jeden Fall aber kdunten 
die von Herrn v. Utzschneider beantragten 40 fl. auf 
rohe Wolltücher bey dem dermaligen Stand dieser Art 
Fabrikation nur schaden. 
Ich überzeuge mich immer mehr, daß die Gleich- 
stellung der Belegung zu einem Jollsatz von bo fl. 
für Baumwoll= und für alle übrigen Seiden= und 
Wollenwaaren am zweckmäßigsten für die Industrie, 
wie auch für das Aerar sey, und ich wiederhole diesen 
auch bereits von dem verehrten zweyten Herrn Präsiden- 
ten unterstützten Antrag. Am häufigsten finder sich ge- 
mischte Fabrikation bey diesen Artikeln, daß sie theil- 
weise aus Baumwolle und theilweise aus Seide oder 
Schafwille bestehen. 
Nun wäre es doch sonderbar, nach dem Tarlf 
des Herrn v. Utzschnelder auf Wollenwaaren 00 fl.
	        
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