Der Vorschlag des Herrn Baron v. Closen,
die rohen Baumwolltücher den Druckerepyen noch auf
3 Jahre zu 37 fl. 5 fl. und 77 fl. zukommen zu las,
sen, mochte ich wohl unterstützen, wenn derselbe dabey
ein Quantum festgesetzt häte, allein unbeschränkte
Quantität wäre noch schlimmer für die Weberey als
das bisherige Verhältniß. Ueberdieß kommt zu erwi-
gen, daß daun auch die Cattunfärbereyen und nicht
blos die Druckereyen, und zwar mit demselben gegrün-
deten Anspruch, für diese Baumwollwaare die niedrigern
Zollsätze reclamiren werden. Alles, wozu ich mit gutem
Gewissen stimmen kdunte, wäre zum Besten der Drucke-
reyen und Färbereyen, ihnen noch ein oder zweny Jahre
ein gewisses Quamum roher Baumwolltücher zu 10 fl.
pr. Centner zuzulassen, und ich bedauere nur, daß die
hohe Kammer bep der Abstimmung über #H. 34. der
Zollordnung einen von mir gestellten Antrag wegen
gradueller Verminderung der Begünstigung für diesen
Artikel verworfen hat. Auf jeden Fall aber kdunten
die von Herrn v. Utzschneider beantragten 40 fl. auf
rohe Wolltücher bey dem dermaligen Stand dieser Art
Fabrikation nur schaden.
Ich überzeuge mich immer mehr, daß die Gleich-
stellung der Belegung zu einem Jollsatz von bo fl.
für Baumwoll= und für alle übrigen Seiden= und
Wollenwaaren am zweckmäßigsten für die Industrie,
wie auch für das Aerar sey, und ich wiederhole diesen
auch bereits von dem verehrten zweyten Herrn Präsiden-
ten unterstützten Antrag. Am häufigsten finder sich ge-
mischte Fabrikation bey diesen Artikeln, daß sie theil-
weise aus Baumwolle und theilweise aus Seide oder
Schafwille bestehen.
Nun wäre es doch sonderbar, nach dem Tarlf
des Herrn v. Utzschnelder auf Wollenwaaren 00 fl.