Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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zu nehmen und, so wie solche mit Baumwoll vermischt 
find, 100 fl., oder wenn jemand Baumwollwaare mit 
etwas Wolle vermischte, dürfte er statt 100 fl. nur 
(o fl. zahlen. Allem Unterschleif durch irrige Declara= 
tionen wird durch gleiche Belegung vorgebeugt. Die 
Regierung beantragte für Baumwollwaare selbst nicht 
mehr aks Sf0 fl. — Diese bilden aber, dem Quantum 
nach, die Haupteinfuhr; bleiben wir nun für alle diese 
Waaren aus Seide, Welle und Baumwolle, bey bo fl. 
stehen, so gelangen wir dadurch zu einer stärkern Ver- 
zollung der Seidenwaaren; man kann dann nicht mehr 
wie bisher Seidenwaare für Baumwokllwaare, mit 
Vorwissen der Angestellten, um So fl. verzollen und 
So fl. Zoll am Centner ersparen. Auch darf nicht ver- 
gessen werden, daß bey den Wollenwaaren der Haupt- 
bedarf an mittlern und geringen Gattungen ist, und 
solche mit 200 fl. zu belegen ein wahrer Prohlbitio- 
zoll wäre und uns mit Recht Vorwürfe zuzbge; ich 
stelle also den wiederholten Antrag auf bo fl. Ein- 
gangszoll für alle weißen, gedruckten und gefärbten, 
gestickten und gestrickten Baumwollwaaren, und für alle 
Seiden= und Wollengewebe, und 20 fl. für rohe Baum- 
wolltücher. 
Bey der Leinwand beziebe ich mich auf mein 
Gutachten im Coreferat und auf das von der Bühne 
Gesagte. Dlesen Artikel noch höher zu stellen, bis zu 
r100 fl., kann uns, wie gesagt, da es schon Ausfuhr- 
artikel ist, im Ausland nur schaden; man verweiset uns 
auf unsern eigenen hohen Joll. Man hat gesagt, die 
Zollbeamten wüßten Leinwand von Baumwollwaare nicht 
zu unterscheiden. Dem ist im Allgemeinen nicht so, und 
man darf nur von Seiten der obersten Jollbehdrde deß- 
halb au die äufern Aemter passende Instructionen ge- 
ben, damit se sich in zweifekhafren Fällen zur Unter- 
scheidung helfen können. Ein Joll von roo fl. wäre
	        
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