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zu nehmen und, so wie solche mit Baumwoll vermischt
find, 100 fl., oder wenn jemand Baumwollwaare mit
etwas Wolle vermischte, dürfte er statt 100 fl. nur
(o fl. zahlen. Allem Unterschleif durch irrige Declara=
tionen wird durch gleiche Belegung vorgebeugt. Die
Regierung beantragte für Baumwollwaare selbst nicht
mehr aks Sf0 fl. — Diese bilden aber, dem Quantum
nach, die Haupteinfuhr; bleiben wir nun für alle diese
Waaren aus Seide, Welle und Baumwolle, bey bo fl.
stehen, so gelangen wir dadurch zu einer stärkern Ver-
zollung der Seidenwaaren; man kann dann nicht mehr
wie bisher Seidenwaare für Baumwokllwaare, mit
Vorwissen der Angestellten, um So fl. verzollen und
So fl. Zoll am Centner ersparen. Auch darf nicht ver-
gessen werden, daß bey den Wollenwaaren der Haupt-
bedarf an mittlern und geringen Gattungen ist, und
solche mit 200 fl. zu belegen ein wahrer Prohlbitio-
zoll wäre und uns mit Recht Vorwürfe zuzbge; ich
stelle also den wiederholten Antrag auf bo fl. Ein-
gangszoll für alle weißen, gedruckten und gefärbten,
gestickten und gestrickten Baumwollwaaren, und für alle
Seiden= und Wollengewebe, und 20 fl. für rohe Baum-
wolltücher.
Bey der Leinwand beziebe ich mich auf mein
Gutachten im Coreferat und auf das von der Bühne
Gesagte. Dlesen Artikel noch höher zu stellen, bis zu
r100 fl., kann uns, wie gesagt, da es schon Ausfuhr-
artikel ist, im Ausland nur schaden; man verweiset uns
auf unsern eigenen hohen Joll. Man hat gesagt, die
Zollbeamten wüßten Leinwand von Baumwollwaare nicht
zu unterscheiden. Dem ist im Allgemeinen nicht so, und
man darf nur von Seiten der obersten Jollbehdrde deß-
halb au die äufern Aemter passende Instructionen ge-
ben, damit se sich in zweifekhafren Fällen zur Unter-
scheidung helfen können. Ein Joll von roo fl. wäre