Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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in dringenden Faͤllen und mit Ruͤcksicht auf die Um- 
staͤnde Aenderungen zu treffen. 
Wenn es sich bey dem Hopfen um nichts han- 
delte, als um den Verbrauch und den Verkehr im In- 
lande, dann mdchten die verehrten Mitglieder dieser 
Kammer, welche denselben mit 20 fl. belegen wollen, 
Recht haben. Ganz anders verhält es sich aber damit, 
wenn man an unsern Ausfuhrhandel denke. Man mischt 
häufig unsern Hopfen mit auswärtigem, und führt ihn 
dann vermischt aus; durch eine solche Furcht vor frem- 
der Einfuhr würde man abermals nur einem schon be- 
stehenden Iwischenhandel schaden. Wie kann man bey 
einer Ausfuhr von 34,000 Centner wegen einer Ein- 
fahr von 2200 Centner bange haben? Aus diesen 
Gründen stimme ich für keine hoöhere Belegung als 
5 fl. nach dem Ansatz der Regierung. 
Die häufigen Klagen aus dem Unterdonaukreis 
wegen der Leinengarn ausfuhr, zum Ruin der Webe- 
rey, veranlaßten mich, zu einiger Erleichterung der Weber 
die 50 kr. Ausfuhrzoll zu beantragen, und zu einigem 
Schutz der Leinwandweberey halte ich es für billig, die- 
sen kleinen Vortheil den inländischen Webern zu gewäh- 
ren gegen den ausländischen Garnaufkäufer, der da- 
durch, weil es nur 50 kr. pr. Centner sind, nicht ver- 
scheucht wird. 
Wenn nach dem Tarif des Herrn v. Utzschneider 
auf den Käse zwey Jollsätze gelegt werden, gemeine 
zu 1 fl. Jo kr., feine Käse zu 6 fl. 4o kr. pr. Centner, 
so wird die unausbleibliche Folge davon seyn, daß bald 
aller Käse als gemeiner zu ## fl. Ko kr. verzollt werden 
wird, und nur sehr wenig zu 6 fl. do kr. Es wird 
hiedurch abermals den Jollbeamten zu viel überlassen. 
Der Oberdonaukreis liefert eine Menge gemeiner Käse, 
was bey uns eingeführt wird, ist meistens von besseren
	        
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