Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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verkenne das Gute, das mehrere Saͤtze dieses Tarifs ha-— 
ben, nicht, und werde dasgewiß bey der Abstimmung zeigen, 
aber die vielen Ausscheidungen erschweren die Verzollung 
außerordentlich, verwickeln die Jollpflichtigen in unabseb- 
bare Händel, geben sie zahllosen Chicanen preis, und 
lassen der Willkühr der Jollbeamten grenzenlosen Spiel 
raum. Meine Herren! träte so etwas ins Leben, man 
würde Ihnen dafür zu Hause wenig Dank wissen! Was 
mir besonders leid thut, ist, daß eben durch solche Placke 
reyen, denen wir, ohne es zu ahnden, unsere Mitbür= 
ger aussetzen, das nach meiner Ueberzeugung so nützliche 
Schutzspstem selbst bey denjenigen verhaßt machen, welche 
sonst anfangen, von dessen Billigkeit überzeugt zu werden. 
Nicht von Bequemmachen für die Kaufleute ist hier die 
Rede, sondern von Vorbeugung von Willkühr bey der 
Verzollung, woran Allen gleich gelegen seyn muß, den 
Kaufleuten, wie den Privaten, welche etwas verzellen. 
Will ein Jollbeamter bey so vielen Jollsätzen auf ei- 
nem und demselben Artikel seine Schuldigkeit thun, so 
muß er bey allen sogenannten kurzen Waaren überall 
nach Galanteriewaaren oder nach Steigerung des Jolles 
auf roo fl. suchen; wo ein wenig Zierrath, feinere Aus- 
arbeitung ist, gleich ist' zum Satz von ## o fl. belegt. 
Welche Willkühr und Jeitverlust führt das bey den Verzol= 
lungen herbey, welche Streitigkeiten! Was mich sehr ver- 
wunderte, war, zu sehen, daß selbst bey optischen 
Waaren, welche Herr von Utzschneider doch am besten 
kennen muß, 4 Sätze vorkommen, zu 15 fl., 30 fl., 
bo fl. und roo ff. So wie es Seite 83. im Tarif gestellt 
ist, ist Keiner im Stande, vorher zu sagen, ob man ihm 
3Zo fl, 60 fl. oder loo fl abnehmen werde. Es gibt 
Perspective um diese drey Sätze. Augenscheinlich hat Herr 
von Utzschneider diese Fassung nicht selbst gemacht. 
Bey Messingwaaren 4 Sätze zu #*5 fl., 30 fl., 50 fl., 
roo fl. mit unthunlichen Ausscheidungen; eben so bev
	        
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