— 772 —
verkenne das Gute, das mehrere Saͤtze dieses Tarifs ha-—
ben, nicht, und werde dasgewiß bey der Abstimmung zeigen,
aber die vielen Ausscheidungen erschweren die Verzollung
außerordentlich, verwickeln die Jollpflichtigen in unabseb-
bare Händel, geben sie zahllosen Chicanen preis, und
lassen der Willkühr der Jollbeamten grenzenlosen Spiel
raum. Meine Herren! träte so etwas ins Leben, man
würde Ihnen dafür zu Hause wenig Dank wissen! Was
mir besonders leid thut, ist, daß eben durch solche Placke
reyen, denen wir, ohne es zu ahnden, unsere Mitbür=
ger aussetzen, das nach meiner Ueberzeugung so nützliche
Schutzspstem selbst bey denjenigen verhaßt machen, welche
sonst anfangen, von dessen Billigkeit überzeugt zu werden.
Nicht von Bequemmachen für die Kaufleute ist hier die
Rede, sondern von Vorbeugung von Willkühr bey der
Verzollung, woran Allen gleich gelegen seyn muß, den
Kaufleuten, wie den Privaten, welche etwas verzellen.
Will ein Jollbeamter bey so vielen Jollsätzen auf ei-
nem und demselben Artikel seine Schuldigkeit thun, so
muß er bey allen sogenannten kurzen Waaren überall
nach Galanteriewaaren oder nach Steigerung des Jolles
auf roo fl. suchen; wo ein wenig Zierrath, feinere Aus-
arbeitung ist, gleich ist' zum Satz von ## o fl. belegt.
Welche Willkühr und Jeitverlust führt das bey den Verzol=
lungen herbey, welche Streitigkeiten! Was mich sehr ver-
wunderte, war, zu sehen, daß selbst bey optischen
Waaren, welche Herr von Utzschneider doch am besten
kennen muß, 4 Sätze vorkommen, zu 15 fl., 30 fl.,
bo fl. und roo ff. So wie es Seite 83. im Tarif gestellt
ist, ist Keiner im Stande, vorher zu sagen, ob man ihm
3Zo fl, 60 fl. oder loo fl abnehmen werde. Es gibt
Perspective um diese drey Sätze. Augenscheinlich hat Herr
von Utzschneider diese Fassung nicht selbst gemacht.
Bey Messingwaaren 4 Sätze zu #*5 fl., 30 fl., 50 fl.,
roo fl. mit unthunlichen Ausscheidungen; eben so bev