Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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wird. Man hat uns ferner vorgehalten, daß hohe Zoͤlle 
das Mittel seyen, mehrere Nachbarstaaten zur Anschlie- 
ßung an den bestehenden Handelsverein zu bestimmen, 
da wir hiedurch in den Stand gesetzt wuͤrden, ihnen in 
den hohen Zoͤllen etwas anzubieten, und dann von diesen 
hohen Zoͤllen erforderlichen Falls herabzugehen. Allein 
ich bin der Ueberzeugung, daß es weit zweckmaͤßiger sey, 
hier mit offener Stirne zu Werke zu gehen; ich bin der 
Ueberzeugung, daß unsere Nachbarstaaten, die sich mei- 
stens das System niederer Zoͤlle in den neuesten Zeiten 
eigen gemacht haben, bey einem milden Zollsysteme, 
welches ihren Ansichten entspricht, weit eher geneigt sind, 
sich uns zu- und anzunaͤhern, als im entgegengesetzten 
Falle. Wie verderblich das System hoher Zoͤlle auf die 
Moralitaͤt der Unterthanen wirke, wie nachtheilig es auf 
den rechtlichen Kaufmann, der nicht im Stande ist, mit 
dem Schwärzer in Convenienz zu treten, wirke, ist be- 
kannt, besonders ist dieß an den Gränzen des Kdnig- 
reiches dußerst fühlbar. 
Erwägen wir endlich, daß die Zölle eine indifrecte 
Steuer sind, und wir werden dann doch nicht wieder 
den Beschluß fassen wollen, ein Gesetz, wodurch die in- 
directen Steuern, eine drückende Last der Unterthanen, 
vermehrt werden, mit nach Hause zu bringen, wie dieß 
im Jahre 1835 mit dem deplorablen Stempelgesetze, 
an welchem ich übrigens zu meinem Troste keinen An- 
theil habe, da ich solchem nicht beystimmte, der Fall war. 
Dieses Stempelgesetz hat indessen vor hohen Zollen 
noch den Vorzug, daß der hohe Ertrag desselben in die 
Staatscasse fließt, und wie ich nicht zweisle, von der 
Staatsregierung gut verwendet wird, während der hohe 
Zollsatz, obgleich er von den Consumenten gezahlt wird, 
größrentheils nicht in die Staatscassen, sonderu in die 
Säckel der Schwärzer fließt, welche der Keim des
	        
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