Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

indem sie den provisorischen Tarif zum definitiven zu er- 
heben begehrt? — Man will die bestehende Jollgesetz- 
gebung verbessern. Welches sind nun deren Mängel? 
Man weiß es: die Unverhältnißmäßigkeit der einzelnen 
Sätze des Tarifes unter sich. Wer ist denn, der nicht 
bereit wäre, dazu mitzuwirken, daß dieselben in ein 
besseres Verhältniß unter einander gebracht werden? — 
Allein die Regierung will, hievon abspringend, etwas 
ganz Anderes; sie will das bisherige System verlassen 
und den Tarif erhbhen auf ein Marimum, welches das 
bisherige um das Drepfache übersteigt. Gegen diesen 
Vorschlag habe ich mich von der Rednerbühne aus erklärr, 
und nichts, was bisher gegen meine Rede eingewendet 
worden, hat meine Ueberzeugung erschüttern können. 
Weder die Absicht, Jollvereine einzugehen, noch finanzielle 
Gründe, noch Rücksichten auf die Industrie sind geeignet, 
uns zu einer so bedeutenden Erhbhung einer indirecten 
Abgabe, nämlich der Zdlle, zu veranlassen. 
Ich habe dieses bereits ausgeführt und will Sse 
nicht mit Variationen über dasselbe Thema belästigen; 
sondern erlaube mir einige Erwiederungen auf die ver- 
schiedenen von den Sitzen aus gemachten Aeußerungen. 
Richt die Rücksicht auf Zollvereine erfodert die Er- 
hdhung der Zdlle. Wie kann es zum Frieden führen, 
wenn man allgemeinen Krieg gegen Alle ankündigt? 
Sie berufen sich auf die strengen Maßregeln Oesterreichs, 
Frankreichs, Preußens, und Englands. Wohl! wenn Sie 
Retorsionsmaßregeln nothwendig erachten, so beschränken 
Sie dieselben auf diejenigen Staaten, welche die gleiche 
Strenge gegen Bayern führen; aber was haben andere 
Staaten, Baden, die beyden Hessen, Nassau, Sachsen 
und andere gethan? — Warum diese reizen? — Heißt 
dieses Frieden suchen, wenn man mit dem Friedlichen den 
Krieg beginnt? — 
Verhandl. XIII. Bd. 50
	        
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