Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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bietet die Ausfuhr ungeschnittenen Holzes, dagegen 
zahlt bey uns das auf der Rodach eingehende geschnir- 
tene Holz nur 14 kr. vom Gulden Werth, was den 
dortigen zahlreichen Schneidmühlen nachtheilig ist. Ich 
beantrage den Zoll von 6 kr. vom Gulden Werthe. 
Baumwollenwaaren mdgen allerdings dem 
höchsten Jollsatze unterworfen werden, d. i. dem Zolle 
von 20 fl.; denn nach meiner Meinung ist dieser Satz 
das Marimum, indem, wie ich bereits nachgewiesen, 
hoͤhere Sätze die Defraudation sehr gemehrt haben. Auch 
haben unsere Baumwollenweberepen die Concurrenz von 
Fremden nicht zu sehr zu fürchten; jene machen die 
feinsten und geschmackvollsten Sachen und unsere Aus- 
fuhr (79386 Centner) übersteigt die Einfuhr (3002 C.) 
um vieles. 
Derselbe hohe Joll von 20 fl. versteht sich auch 
von Strumpfwirkerwaaren. Daß aber eine einzige zweck- 
mäßige Maßregel weit wirksamer sey als ein hoher Zoll, 
zeigt eben das Bepspiel unserer Strumpfwirkerepen. 
Unsere Regierung hat für die Verbesserung derselben 
Prämien gegeben, welche zur Anschaffung besserer Ma- 
schinen und Stühle verwendet wurden, und dadurch 
wurde die Strumpfwirkerey, besonders in Schwabach, 
Erlangen, Redwiz u. a. m., in kurzer Zeit auf einen 
so hohen Grad von Vollkommenheit gebracht, daß ihre 
Leistungen mit jenen der englischen die Vergleichung 
aushalten. Einer meiner Freunde brachte aus England 
seiner Frau die schdnsten Strümpfe mit und meinte, 
welche Seltenheit er vorzuzeigen habe; allein man hielt 
andere aus (Schwabach und Redwiz dagegen, welche 
feiner und — wohlfeiler waren. 
Auch bey Schafwollenwaaren war die Wirkung 
des hohen Folles die Verminderung der offnen Einfuhr 
von 6 — 7000 Centner auf 3000 Centner. Gerade
	        
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