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bietet die Ausfuhr ungeschnittenen Holzes, dagegen
zahlt bey uns das auf der Rodach eingehende geschnir-
tene Holz nur 14 kr. vom Gulden Werth, was den
dortigen zahlreichen Schneidmühlen nachtheilig ist. Ich
beantrage den Zoll von 6 kr. vom Gulden Werthe.
Baumwollenwaaren mdgen allerdings dem
höchsten Jollsatze unterworfen werden, d. i. dem Zolle
von 20 fl.; denn nach meiner Meinung ist dieser Satz
das Marimum, indem, wie ich bereits nachgewiesen,
hoͤhere Sätze die Defraudation sehr gemehrt haben. Auch
haben unsere Baumwollenweberepen die Concurrenz von
Fremden nicht zu sehr zu fürchten; jene machen die
feinsten und geschmackvollsten Sachen und unsere Aus-
fuhr (79386 Centner) übersteigt die Einfuhr (3002 C.)
um vieles.
Derselbe hohe Joll von 20 fl. versteht sich auch
von Strumpfwirkerwaaren. Daß aber eine einzige zweck-
mäßige Maßregel weit wirksamer sey als ein hoher Zoll,
zeigt eben das Bepspiel unserer Strumpfwirkerepen.
Unsere Regierung hat für die Verbesserung derselben
Prämien gegeben, welche zur Anschaffung besserer Ma-
schinen und Stühle verwendet wurden, und dadurch
wurde die Strumpfwirkerey, besonders in Schwabach,
Erlangen, Redwiz u. a. m., in kurzer Zeit auf einen
so hohen Grad von Vollkommenheit gebracht, daß ihre
Leistungen mit jenen der englischen die Vergleichung
aushalten. Einer meiner Freunde brachte aus England
seiner Frau die schdnsten Strümpfe mit und meinte,
welche Seltenheit er vorzuzeigen habe; allein man hielt
andere aus (Schwabach und Redwiz dagegen, welche
feiner und — wohlfeiler waren.
Auch bey Schafwollenwaaren war die Wirkung
des hohen Folles die Verminderung der offnen Einfuhr
von 6 — 7000 Centner auf 3000 Centner. Gerade