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Ferner sind zu vlele Abstufungen In den Sätzen
eines und desselben Artikels, ordinär, etwas feiner,
noch etwas feiner u. s. w., jedes anders belegt.
Meine Herren! den Beamten mdchte ich kennen,
der alles dieß zu unterscheiden vermag, was etwas
besser, was geringer, was mehr oder minder Werth hat.
Welche Plackerey für den Jollpflichtigen, welche
Ungewißheit beym Beamten selbst! 3. B. unter Krame-
reywaaren waren bisher alle kurze harte Waaren be-
griffen, sie bestunden in Eisen, Stahl-, Messing-, Metall-
waaren u. f. f., waren mit 16 fl. pr. Ctr. belege,
und sie sind mehr als hoch belegt, denn diese Waare
ist sehr schwer; und auch in diesen Urtikeln gibt es
Großhändler in Nürnberg, Augsburg und andern Städ-
ten, die bedeutende Geschäfte auch in dat Ausland da-
mit machen.
Diese Waaren elgnen sich nicht zu Privatlagern,
sie kdnnen nur verzollt bezogen werden. Wollen wir nun
Abstufungen bey dieser Gattung Waare gelten lassen,
so ist es so viel als Verbot dieses Handels, denn kaum
wird sich ein solider Kaufmann den Plackerepen binge-
ben, die mit solchen Abstufungen einerley Artikel ver-
bunden sind, die der Beamte gar sehr oft selbst nicht
zu beurtheilen, zu unterscheiden vermag.
Ich beantrage daher, daß der Bau des Tarifs bev
dem vorliegenden Entwurf der Regierung belassen werde.
Abermalen sind einige Bezlehungen auf das Gewerbswe-
sen vorgekommen, die ich nicht mit Stillschweigen über-
gehen kann.
Es ist nämlich von dem ersten verehrten Redner
ven der Bühne, Herrn Ministerialrath Häcker unter
andern geußert worden, daß wir auf Mittel denken
müssen, der gewünschten Erleichterung zur Ansässigma
chung auch Nahrung zu verschaffen.