Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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gangszoll à ab kr. pr. Ctr. einverstanden, und glaube, 
daß er diesen Antrag nicht gemacht haben würde, wenn 
er das vorliegende Verhältniß gekannt hätte. 
Sollte eine Zollbelegung statt finden, so stimme 
ich für die vom Ausschuß vorgeschlagene von 64 kr. pr. 
Ctr. im Aus= und Eingang. 
Eisen und Eisen fabrikate. Die Verhält= 
nisse der Eisenhüttenwerke und Eisenfabriken sind im 
Reiche so verschieden, daß ich es für unmdglich halte, 
mit einem und dem nämlichen Zollsatze allen Interessen 
zu entsprechen. Die der Regierung im §. 38. der ZJoll- 
ordnung eingeräumte Befugniß muß die Abhülfe geben, 
wo sie drtlich nothwendig ist. 
Nur wenig Worte zu dem bereits Gesagten über 
die Eisenhüttenwerke des Obermainkreises. 
Alle Privathüttenwerke mit wenig, oder eigentlich 
gar keiner Ausnahme, lelden Mangel an Holz, wenig- 
stens Mangel an wohlfeilem Holze. Oie allgemeine 
Steigerung der Holzpreise, gepaart mit dem immer zu- 
nehmenden Commercialholzhondel stellen die Holzverwen- 
dung zur Eisenproduction in ein nachtheiliges Verhält- 
niß. Das würde aber nichts zu sagen haben, wenn 
dasselbe Mißverhältnit allenthalben einträte; allein die- 
ses ist nicht der Fall. Die Eisenhütten des Obermain-= 
kreises liegen mit wenig Ausnahmen an der böhmischen 
und den herzogl. sächsischen Gränzen, wo eine Menge 
von Hüttenwerken im Holzüberflusse sitzen und dabey 
noch durch bedeutende Privilegien die wohlfellsten Preise 
genießen. Ihr Eisen ist und muß wohlfeiler seyn, und 
unsere Hüttenwerke sind von ihnen auf dem Markr des 
Vaterlandes sogar verdrängt, wenn die Einfuhr eines 
solchen Eisens ohne angemessene Jollbelegung bleibt. 
Dieser Umstand ist von mehreren verehrten Rednern 
im Laufe der Olscussion anerkannt, und dabey vorge-
	        
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