Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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hat dieser Gegenstand die Regierung lebhaft beschäftigt, 
allein die Regierung glaubte iden ruhigen Gang der Re- 
cherche gehen zu sollen, und nicht mit jener Eile einschrei- 
ten und vorgreifen zu konnen, welche die Wünsche meh- 
rerer verehrten Mitglieder bezeichnen wollen, obschon bey 
Berathung über den Entwurf der Zollordnung da, wo es 
sich von Abldsung der Gemeinde-Pflaster= und Brücken- 
zdlle handelte, oft und viel an Vorsicht gemahnt, und der Re- 
gierung besonders an's Herz gelegt wurde, doch ja die her- 
gebrachten Rechte zu schonen. — Zuverlässig wird geschehen, 
was nach Recht und Ordnung thunlich ist! 
c) Eine andere Erinnerung betrifft das Hausiren. 
Es wird genügen, anzuführen, daß hierüber eigene Gesetze 
und Verordnungen bestehen. Es ist zwar moglich, daß hie 
und da Mißgriffe in der Anwendung vorkommen; für diese 
Fälle ist der Weg der Beschwerdeführung angezeigt; — erst 
wenn nachgewiesen wird, daß es an Abhülfe gebreche, ist 
Grund zu weiteren Beschwerden vorhanden. 
d) Endlich kam man auch auf das Gewerbsgesetz 
zu sprechen, — auf das Gewerbsgesetz, welches erst vor 
wenigen Jahren unter Ihrem Beyrath und mit Ihrer Zu- 
stimmung gegeben wurde, und — ich getraue es mir eben 
so offen als frepy auszusprechen, zum Danke der Nation 
ins Leben getreten ist. Und ein sehr verehrtes Mitglied, 
Herr Carl Graf von Seinsheim, welcher schon früher 
ausgesprochen, daß der Fluch auf der Instruction zum Ge- 
werbsgesetze laste, hält dieses Gesetz für einen Krebsscha- 
den, welcher am Nationalwohlstande nagt; — meint, daß 
dagegen der wohlthätig wirkende Tarif nur ein wenig Bal- 
sam sey, welcher die Regierung in die geschlagenen Wun- 
den gießt. Derselbe verehrte Redner glaubte diese seine 
Ueberzeugung aussprechen zu müssen, wenn auch — wie 
die Aeußerung lautete, — ein Scheiterhaufen neben ihm 
stünde. — 
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