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Vor Allem, meine Herren! bep uns im constitutio-
nellen Bayern, wo jeder seine Ueberzeugung frep und of-
fen aussprechen kann, die Gegenbemerkung, daß es, wie
schon ein Redner erinnert hat, keiner solchen Allegation be-
dürfe, um die freye Sprache zu entschuldigen. Es ist
Sache der Ansicht, einen Gegenstand so oder anders zu
betrachten; ich würde auch die von dem verehrten Redner
offen und frepmüthig ausgesprochene Ansicht gar nicht be-
rührt haben, härte sich derselbe zur Unterstützung nicht auf
diejenigen Erfahrungen aubdrücklich bezogen, welche er
als Regierungs director gemacht. Solche Beziehun-
gen — solche Wahrnehmungen können die Regierung nur
schmerzen; sie muß bedauern, daß der sehr verehrte Red-
ner im Kampfe der Privatansichten mit officiellen Ver-
hältnissen dennoch gezwungen ist, nach einem solchen Ge-
setze zu beschließen und zu entscheiden! — Bepy dem Voll-
zuge eines jeden Gesetzes, wie schon gesagt, sind Miß-
griffe möglich; dennoch hat das Ministerium die besten,
die wichtigsten Motive, Ihnen, meine Herrn, mit veller
Beruhigung über die biöherigen Erfolge die Versicherung
zu geben, daß dieses Gesetz bereits viel — sehr viel Gures
gewirkt habe, obgleich es eine reine Unmbglichkeir is,
schon jetzt — also nach Verlauf von 2 Jahren, dle-
ses Geseht in seinen Wirkungen vollständig zu beurthei-
len; man urtheile nicht unbillig, niche vor der Jeit? —
c) Nun auch noch ein Wort über die Deckung, nachdem
so liberal von Lastenverminderung gesprochen worden! —
Man will geringe Erschwerung in Ansehung des Ein-
ganges, frepen Ausgang, frepen Durchgang, Aufhebung
des Weggeldes im innern Verkehr, Verminderung des
Waggeldes, der Stempelgebühr, Entfernung der Brucken-
und Pflasterzdlle 2c. — und wie, meine Herrn, soll das
Ministerium den hierdurch entstehenden Ausfall decken 7——
Ein hochverehrtes Mitglied hat ganz einfach und mir