Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Vor Allem, meine Herren! bep uns im constitutio- 
nellen Bayern, wo jeder seine Ueberzeugung frep und of- 
fen aussprechen kann, die Gegenbemerkung, daß es, wie 
schon ein Redner erinnert hat, keiner solchen Allegation be- 
dürfe, um die freye Sprache zu entschuldigen. Es ist 
Sache der Ansicht, einen Gegenstand so oder anders zu 
betrachten; ich würde auch die von dem verehrten Redner 
offen und frepmüthig ausgesprochene Ansicht gar nicht be- 
rührt haben, härte sich derselbe zur Unterstützung nicht auf 
diejenigen Erfahrungen aubdrücklich bezogen, welche er 
als Regierungs director gemacht. Solche Beziehun- 
gen — solche Wahrnehmungen können die Regierung nur 
schmerzen; sie muß bedauern, daß der sehr verehrte Red- 
ner im Kampfe der Privatansichten mit officiellen Ver- 
hältnissen dennoch gezwungen ist, nach einem solchen Ge- 
setze zu beschließen und zu entscheiden! — Bepy dem Voll- 
zuge eines jeden Gesetzes, wie schon gesagt, sind Miß- 
griffe möglich; dennoch hat das Ministerium die besten, 
die wichtigsten Motive, Ihnen, meine Herrn, mit veller 
Beruhigung über die biöherigen Erfolge die Versicherung 
zu geben, daß dieses Gesetz bereits viel — sehr viel Gures 
gewirkt habe, obgleich es eine reine Unmbglichkeir is, 
schon jetzt — also nach Verlauf von 2 Jahren, dle- 
ses Geseht in seinen Wirkungen vollständig zu beurthei- 
len; man urtheile nicht unbillig, niche vor der Jeit? — 
c) Nun auch noch ein Wort über die Deckung, nachdem 
so liberal von Lastenverminderung gesprochen worden! — 
Man will geringe Erschwerung in Ansehung des Ein- 
ganges, frepen Ausgang, frepen Durchgang, Aufhebung 
des Weggeldes im innern Verkehr, Verminderung des 
Waggeldes, der Stempelgebühr, Entfernung der Brucken- 
und Pflasterzdlle 2c. — und wie, meine Herrn, soll das 
Ministerium den hierdurch entstehenden Ausfall decken 7—— 
Ein hochverehrtes Mitglied hat ganz einfach und mir
	        
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