Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Vorbehalt der Zerstbrung des ganzen Gebändes der Ge- 
richtsverfassung im Rheinkreise; er wäre der WVorbehalt 
eines Rückschrittes, der Veräußerung eines der hochsten 
und wichtigsten Hoheitsrechte, einer wenigstens theilwei- 
sen Lossagung von einer der heiligsten Regentenpflichten. 
— Einen solchen Vorbehalt auözusprechen, kann keines- 
wegs als unbedenklich betrachtet werden, und zwar um 
so weniger, als der einstimmige Auöspruch desselben 
durch beyde Kammern der Ständeversammlung vielleicht 
der leisen Andeutung eines Wunsches nicht unähnlich seyn 
dürfte, der gewiß dieser hohen Kammer fremd ist und 
zu dessen Verwirklichung die Regierung nie die Hand 
bieten könnte. 
Der Berathung zufolge stellte das Präsidium fol- 
gende Fragen: « 
1) Will die Kammer der Abgeordneten der von der 
Kammer der Reichsraͤthe sub lit. A. gemachten 
Modification ihre unbedingte Zusiimmung er- 
theilen? 
Wurde mit 74 gegen 4 Stimmen verneint. 
2) Will die Kammer der Abgeorducten dieser Medi- 
fication mit Hinweglassung des am Ende derselben 
beygefügten Vorbehalta , die Classe der adelichen 
Gutobesitzer mit Gerichtsbarkeit betr., ihre Zu- 
stimmung ertheilen? 
Wurde mit 71 gegen 7 Stimmen bejaht. 
Der Abgeordnete Heffner als Berichterstatter 
fortfahrend: 
B. Die zweyte Modification ist nach dem dießseitigen 
Beschlusse (S. 230.) angenommen, somit deßhalb 
nichts zu erinnern.
	        
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