Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Allein der Umstand, daß ich einmal wuͤnschte, eine 
Vereinigung zu erzielen, und der Umstand, daß die Ge- 
fahr der Dotirung der Bisthuͤmer in Gruͤnden noch nicht 
so nahe ist, bestimmen mich, der Modification zuzustim- 
men und Rechte fahren zu lässen, die ich sonst. für die 
übrigen Bischöfe geltend machen würde. 
Auf die vom Präsidium gestellte Frage, 
J„ob die Kammer der Abgeordneten der von der Kam- 
mer der Reichsräthe sub lit. D. gemachten Modik- 
fkkation ihre Zustimmung ertheile, wurde 
mit 76 gegen 2 Stimmen 
beschlossen, daß derselben beyzustimmen sey. 
Der Abgeordnete Heffner fortfahrend: 
Ob 5 fl. einfache Stener, wie der Gesetzentwmf 
wollte und wie die hohe Kammer beschlossen hatte, 
zur passiven Wahlfähigkeit für den Landrath erfor- 
derlich seyn sollten oder ob 10 fl., wie die Kammer 
der Reichsräthe wollte, ist Gegenstand der 7. Modi- 
fication der Kammer der Reichsräthe, welche auf 
10 fl. bestehen zu muüssen glaubte. 
Der Ausschuß (S. 257) begutachtete derselben 
beyzutreten. 
Nach erfolgten Verhandlungen ging aber mit 70 
Stimmen gegen 21. der Beschluß (S. 225.) der hohen 
Kammek der Abgeordneten dahin, daß auf 5 fl. einfacher 
Steuer zu beharren sey, weil der Kreis der Wählbaren 
sonst zu sehr beschränkt werden würde. — 
Allein die Kammer der Reichsräthe beharrer auf die- 
ser Modistcation dahin, daß 7 fl. 50 kr. festzusetzen sepen: 
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