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die Zahl der Wählbaren so verminderk würde, daß viel-
leicht mehrmal ein Landrath gar nicht zu Stande käme,
besonders wenn es frep gestellt ist, die Wahl anzunehmen
oder nicht, und sie wird sich überzeugen, daß dieser Man-
gel bey dem Vorschlage von 7 fl. 50 nicht gehoben werde.
Dagegen fürchte ich, was der Ausschuß hofft, nämlich die
Regierung werde diese Modification bestätigen; ich fürchte
sie werde dieselbe nicht bestätigen, oder vielmehr ich hoffe,
die Regierung hatte ihren guten Grund, warum sie nur
das Steuersimplum von 5 fl. als Bedingung festsetzte,
weil nemlich nur bey einem solchen Simplum Wählbare
in gehbriger Anzahl vor Handen sind. Ich hoffe, der Herr
Regierungscommissär werde uns die Erklärung machen,
daß die Regierung entschlossen sey, dieser Modification ihre
Zustimmung zu versagen; damit wir desto mehr befestiger
werden, bey unserem Beschlusse zu beharren.
Der Abgeordnete von Anns: Ich habe im Aus-
schusse auf ein Steuersimplum von 5 fl. gestimmt, und
sehe keinen Grund, hievon abzugehen, um so weniger ald
es nun Allen, die gewählt sind, frey steht, die Wahl
anzunehmen oder nicht, wodurch ohnehin die Concurrenz
sehr verkleinert wird.
Ich stimme also wiederholt für das Steuersimplum
von 5 fl. —
Der erste Secretär Vetterlein: Die Nothwendig-
keit, den Kreis der passiven Wählbarkeit zu erweitern, wird
jetzt um so dringender, als, was ich nicht bezweifle, die
Modification der Kammer der Reichsräthe, daß die An-
nahme der Stelle eines Landraths der freyen Wahl über-
lassen bleiben soll, auch unsere Zustimmung erhalten wird.
Aus diesem Grunde stimme ich daher fuͤr die Belas-
sung beym Gesetze, also für das Steuersimplum zu 5 fl. —