Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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die Zahl der Wählbaren so verminderk würde, daß viel- 
leicht mehrmal ein Landrath gar nicht zu Stande käme, 
besonders wenn es frep gestellt ist, die Wahl anzunehmen 
oder nicht, und sie wird sich überzeugen, daß dieser Man- 
gel bey dem Vorschlage von 7 fl. 50 nicht gehoben werde. 
Dagegen fürchte ich, was der Ausschuß hofft, nämlich die 
Regierung werde diese Modification bestätigen; ich fürchte 
sie werde dieselbe nicht bestätigen, oder vielmehr ich hoffe, 
die Regierung hatte ihren guten Grund, warum sie nur 
das Steuersimplum von 5 fl. als Bedingung festsetzte, 
weil nemlich nur bey einem solchen Simplum Wählbare 
in gehbriger Anzahl vor Handen sind. Ich hoffe, der Herr 
Regierungscommissär werde uns die Erklärung machen, 
daß die Regierung entschlossen sey, dieser Modification ihre 
Zustimmung zu versagen; damit wir desto mehr befestiger 
werden, bey unserem Beschlusse zu beharren. 
Der Abgeordnete von Anns: Ich habe im Aus- 
schusse auf ein Steuersimplum von 5 fl. gestimmt, und 
sehe keinen Grund, hievon abzugehen, um so weniger ald 
es nun Allen, die gewählt sind, frey steht, die Wahl 
anzunehmen oder nicht, wodurch ohnehin die Concurrenz 
sehr verkleinert wird. 
Ich stimme also wiederholt für das Steuersimplum 
von 5 fl. — 
Der erste Secretär Vetterlein: Die Nothwendig- 
keit, den Kreis der passiven Wählbarkeit zu erweitern, wird 
jetzt um so dringender, als, was ich nicht bezweifle, die 
Modification der Kammer der Reichsräthe, daß die An- 
nahme der Stelle eines Landraths der freyen Wahl über- 
lassen bleiben soll, auch unsere Zustimmung erhalten wird. 
Aus diesem Grunde stimme ich daher fuͤr die Belas- 
sung beym Gesetze, also für das Steuersimplum zu 5 fl. —
	        
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