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lichkeit auszudehnen sey, mit 74 Stimmen gegen
7 angenommen worden, und ganz diesem Be-
schlusse gemäß erklärt sich die hohe Kammer der
Reichsräthe.
Der Ausschuß weiß daher deghalb nichts weiters zu
bemerken.
Da hierbey nichts erinnert wurde, so fuhr
der Abgeordnete Heffner weiter fort:
G. Auf der Modifscation XV. beharret aber die Kam-
mer der Reichsräthe und der drirte Ausschuß harte
gleichfalls für ihre Annahme Seite 285 begutachtet,
weil eine so bedeutende Last als die Wahl zum
Landrath für den Gewählten zur Folge haben wur-
de, Niemanden ohne seinen Willen aufgelegt wer-
den könne. Der königliche Herr Commissär äußerte
aber dagegen Seite 280 (legatur) und der Beschluß
mit 55 gegen 50 Stimmen (Seite 282) war, die-
ser Modification den Bentritt zu versagen.
Der Ausschuß, der nun die Einführung der Landrithe
wünscht, bey dieser beharrlichen Verschiedenheit der Mev-
nungen aber solche nicht hoffen kann, begutachtet aber-
mals zur Annahme.
Der zweyte Präsident Häcker: Die Kammer der
Abgeordneten faßte bey der ersten Berathung über das
Gesetz, die Einführung der Landräthe betreffend, den Be-
schluß, an die Staatsregierung den Wunsch zu äußern,
daß den ernannten Landräthen der Eintritt in den Land-
rath frepgestellt werde.
Die Kammer der Reichsräthe stimmte diesem Wun-
sche bep, beschloß aber, denselben zur Modification zu er-