K. 43. Herzog Eberhard Ludwig. Die Zeit des Administrators Friedrich Karl. 139
S. 43.
Herzog Cberhard Cudwig. Die Zeit des Kdministrators Friedrich Karl.
1677—1693. *
„Wahrlich, wäre die Kraft der deutschen Jugend beisammen
An der Grenze, verbündet, nicht nachzugeben den Fremden,
O, sie sollten uns nicht den herrlichen Boden betreten )5
öthe.
Ludwig XIV. kannte der Deutschen Schwäche und Ohnmacht wohl und 1677
wollte dieselbe zur Genüge ausnützen. Darum errichtete er vier Reunions= bis
kammern 1) in Breisach, Besancon, Metz und Doornik (1680). Die Aus- 1693.
führung derselben wurde Mordbrennern und Brandschatzern überlassen, die allent-
halben Besatzungen einlegten und ungeheure Geldsummen auspreßten, für welche
der französische König 300 Kanonen gießen ließ, um die geraubten Orte zu be-
haupten.
Unter diesem gewaltsamen Bruch aller Völkerrechte hatte auch Würt-
temberg zu leiden. Nach Wilhelm Ludwigs Tode entstand ein Streit um die
Vormundschaftsregierung, welche bald dem Bruder des Verstorbenen, Friedrich
Karl, übertragen wurde. Die Herzogin-Witwe erhielt den Titel einer „Mit-
obervormünderin“ und das Recht, an der Erzlehung ihrer Kinder theilzunehmen;
wichtige Regierungsangelegenheiten sollten ihr mitgetheilt werden. Der Admini-
strator war kein kräftiger Mann und zum Schaden seines Landes mehr zu schwachem
Nachgeben als zu tapferer Gegenwehr bereit. So überließ er auch alle württem-
bergischen Besitzungen im Elsaß, sowie die Grafschaft Mömpelgard den Franzosen
und räumte diesen das Recht ein, in das Mömpelgarder Schloß Besatzungen zu
legen. Herzog Georg von Mömpelgard erkannte zwar die Oberhoheit
Frankreichs nicht an; aber die Franzosen ließen sich nicht mehr vertreiben und
suchten mit List und Gewalt den Katholicismus einzuführen 2). Dabet behauptete
Ludwig XIV., „daß er dem westfälischen Frieden durchaus nicht zu nahe treten wolle."“
Am 13. Oktober 1681 wurde Straßburg weggenommen. Trotz dieser Ge-
1) Diese Reunions= oder Wiedervereinigungskammers hatten die Auf-
gabe, zu dem, was Frankreich schon von Deutschland geraubt hatte, noch alle Depen-
denzen herauszusuchen, d. h. alle Länder, Städte, Güter, Rechte, die je einmal dazu
gehört hatten, also z. B. alle Klöster, die einstens von den Karolingern gegründet
worden waren, alle Orte, die mit Burgund, dem Elsaß oder Breisgan jemals im Lehens-
verband oder Erbvertrag gestanden waren.
2) „Den 4. Junius 1685 wurde im ganzen Elsaß ein Mandat publicirt, ver-
möge dessen der König allen von der augsburgischen oder reformirten Konfession zur
katholischen Uebertretenden in drei Jahren keine Schulden zu bezahlen, und daß fie nir-
gends deßwegen belangt werden könnten, vergönnt.“ Frankf. Relationen. — Im Jahr
1686 schreibt Ludwig, dieser rex Christianissimus, den klagenden deutschen Reichsfürsten:
„Es ist wahr, man hat das Volk ermahnet, sich zum katholischen Glauben zu bekehren,
so gut man immer konnte, aber Härte hat man durchaus keine geübt.“ — Vom Paypst er-
hielt er, nachdem er (1685) das Edikt von Nantes aufgehoben und 800,000 seiner besten
Unterthanen vertrieben hatte, folgende Anerkennung: „Mit welch glühender Zärtlichkeit und
väterlicher Liebe wir deine Plane begleitet haben und noch begleiten, das weiß wahr-
haftig Gott, der Herzenskündiger. Ein starker Antrieb zu unsern eifrigen Gebeten war
uns und wird uns sein der ausgezeichnete und mit keinen Lobsprüchen genug zu prei-
sende Eifer, mit dem du das hehre Ziel dir gesetzt hast, die katholische Religion zu ver-
breiten und vor den Wagnissen der Ketzer nachdrücklich zu schützen, wozu wir, gleich
unsern Vorfahren, wo es nöthig ist, dir die Hand bieten werden.“