. 53. König Friedrich J. Die napoleonischen Kriege. 213
jeden störenden Einfluß des Regenten gesicherte Schuldenzahlungskasse errichtet,
die Unterhaltung des Königs und der königlichen Familie auf das Kammergut
begründet, eine unparteiische und schnelle Rechtspflege gesichert, die Fähigkelt zum
Staatsdienst weder durch die Geburt, noch durch die Religion bedingt, das Aus-
wanderungsrecht der Unterthanen gesichert, die Staatsdiener wegen verfassungs-
widriger Handlungen verantwortlich gemacht, die Organisation der Ständever-
sammlung nach sichernden Grundsätzen vollendet und die Fortdauer ihrer Wirk-
samkeit gegen jede Störung verwahrt werden. Auf der Grundlage dieser Vor-
schläge, mit welcher die Neuwürttemberger einverstanden und zufrieden waren,
verhandelte der liberale Minister, Freiherr von Wangenheim, mit den
Ständen. Obogleich es ihm gelang, die Gunst der öffentlichen Meinung zu ge-
winnen, war es ihm doch nicht möglich, die Regierung und die Stände zu ver-
einigen. Unter diesen hatte eine Entzweiung stattgefunden, weil die Majorität
eigensinnig die Einrichtung einer ständischen Kasse und eines bleibenden Aus-
schusses verlangte. So zogen sich die Verhandlungen in die Länge und ein Ende
derselben war nlcht abzusehen, als König Friedrich plötzlich, am 30. Oktober
1816, in Folge einer Erkältung starb. «
König Friedrich war der geistvollste unter allen damaligen Regenten
Europas und einer der begabtesten Fürsten, die Württemberg je gehabt hat.
Thatkräftig, energisch und willensstark, wie er war, stand er in der bewegten
Zeit der Revolutions= und napoleonischen Krlege kühn und fest auf seinem Platze,
unbewegt unter den schwankenden Wellen der Gunst und Ungunst des Kriegs.
Keiner hatte das Ruder des Staats mit gleicher Stärke, Kraft, Klarheit und
weitblickender Staatsklugheit so glücklich geleitet als er. Dabei besaß er ein
volles Bewußtsein seiner Kraft und seines Talents; er scheute sich vor niemanden;
selbst der größte Herrscher seiner Zeit, Napoleon, mußte ihn respektiren. Diesen
hohen Gelstesgaben verdankt Württemberg die glänzende Vergrößerung und Ab-
rundung seines Gebiets nach Norden, Osten und Süden. Wohl knüpft sich an
seinen Namen die traurige Erinnerung an dle Vernichtung der württembergischen
Freiheiten und Rechte, die Erinnerung an viele Akte der Willkür und Laune.
Die Liebe seines Volkes hat sich Friedrich darum auch nie erworben. Aber
dennoch müssen wir ihm heute noch wegen seiner hohen Verdienste, die er sich um
die Stellung Württembergs in der Reihe der deutschen Staaten erwarb, unsere
volle Bewunderung zgollen.
§. 54.
König Wilhelm. Der Anfang seiner Regierung. Das Hungerjahr 1817.
Die landständische Verfassung. 11
„Kein Herold wirds den Völkern künden
Mit Pauken und Trom Gctenschall,
Und dennoch wird es Wurzel gründen
In deutschen Gauen überall,
Daß Weisheit nicht das Recht begraben,
Noch Wohlfahrt es ersetzen maß
Daßbei dem biedern Vokk in Schwaben
Das Recht besteht und der Vertrag.“
Uhland.
König Friedrich Wilhelm Karl war den 27. September 1781 zu 1816
Lüben in Schlesten geboren. Im Jahr 1800 trat er in österreichische Krlegs= bis
dienste und stand in der Schlacht bei Hohenlinden unter Erzherzog Johann 1
810.