8. 21. Die Theil. Württ. Die Grafen Ulrich V., der Vielgeliebte, u. Ludwig I. u. II. 2c. 51
recht von Brandenburg bekriegte die Stadt Nürnberg; 30 schwäbische und
fränkische Städte erklärten sich für diese, während Ulrich mit dem Markgrafen im
Bund stand. Nun errichteten die Eßlinger einen neuen Zoll, allerdings mit der
.Bewilligung des Kaisers. Aber er beschwerte den Handel der Württemberger,
und darum wurde nach kaiserlichem Befehl nichts gefragt. Auch hatten die Eß-
linger zwei württembergische Unterthanen in ihrer Stadt erschlagen. Da sie hie-
für keine Genugthuung verschaffen, auch den Zoll nicht abstellen wollten, so
schickte ihnen Ulrich, und mit ihm noch viele Grafen und Herren, den Fehdebrief.
Der Krieg brach los mit allen Greueln der Kriege Eberhards I. und II. Felder
und Weinberge wurden verwüstet, Herden weggetrieben, Häuser, Kirchen und
Dörfer in Asche gelegt. Die oberschwäbischen Städte kamen den Eßlingern zu
Hilfe und sammelten sich bei Reutlingen. Ulrich wollte gerade nach Ulm ziehen,
wo der Kriegsrath der Städter seinen Sitz hatte, als die. Eßlinger mehrere Fil-
derorte anzündeten. Sogleich kehrte der Graf um und schlug die Reichsstädter
in der Blienshalde bei Eßlingen (1449). Ulrich verfolgte seinen Sieg
und zerstörte Weil die Stadt, Heilbronn und Reutlingen auf die fürchterlichste
Weise. Die Umgegend von Eßlingen wurde vollständig verheert. Endlich lud
der Kaiser die kriegführenden Parteien nach Bamberg, wo ein Friede (1450)
zu Stande fkommen sollte. Da die Eßlinger aber ihren Zoll nicht abgeben wollten,
wurde die Sache erst im Jahr 1454 vollständig beigelegt. Ulrich mußte, um
seine Kriegsschulden zu zahlen, die Herrschaft Heidenheim an Herzog Ludwig von
Bayern um 60000 fl. verkaufen.
Unterdessen war Graf Ludwig gestorben; Ludwig II. war 11, Eberhard
V. erst 5 Jahre alt. Die Vormundschaft über die beiden Söhne übernahm ihr
Oheim Ulrich mit einem Vormundschaftsrath, die Erziehung ihre Mutter Mechthilde.
Diese vermählte sich aber noch in demselben Jahr mit Erzherzog Albrecht von
Oesterreich und sogleich begannen die Streitigkeiten über die Rechte der Vor-
mundschaft, die namentlich Ulrich übel bekommen sollten. Die Räthe wollten
allein regieren, und konnten ihre Rechte um so weiter ausdehnen, als der mütter-
liche Oheim der beiden Prinzen, Pfalzgraf Friedrich 1), ganz auf ihrer Seite
war. So wurde Ulrich, der erste Vormund, nach und nach beiseite geschoben
und Graf Ludwig schon im 14. Jahr für volljährig erklärt (1453). Dieser
litt an der Epilepsie und war ein nach Letb und Geist sehr schwacher Mensch.
So geschah es denn, daß die Leitung des Regiments immer mehr in die
Hände des Pfalzgrafen und der von ihm geleiteten Partel übergieng, welche ihren
Plan, die Verwaltung des Landes von Ulrich ganz unabhängig zu machen, offen
zeigte. Da starb Ludwig II. (1457) und der Uracher Theil fiel nun seinem
Bruder Eberhard V., die Vormundschaft und die Verwaltung des Landes Ulrich
zu. Dieser wurde jedoch auf's neue in der Ausübung seiner Rechte aufgehalten.
Deßhalb versammelte er einen Landtag in Leonberg, der als Anfang
der landständischen Verfassung Württembergs von großer Bedeutung
ist (1457). Auf diesem Tag bewirkten es die städtischen Abgeordneten, daß 1457.
Ulrich, als dem einheimischen Fürsten, das ausschließliche Recht auf die Vormund-
schaft zuerkannt wurde. Dieses Recht wurde ihm auch vom Kaiser bestätigt. —
Wichtiger als der Gegenstand der Verhandlung ist für uns die Art und Weise
1) Von seinen Freunden „der Siegreiche“, von den Feinden „der böse Fritz“ genannt.
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