Full text: Die Geschichte Württembergs.

8. 21. Die Theil. Württ. Die Grafen Ulrich V., der Vielgeliebte, u. Ludwig I. u. II. 2c. 51 
recht von Brandenburg bekriegte die Stadt Nürnberg; 30 schwäbische und 
fränkische Städte erklärten sich für diese, während Ulrich mit dem Markgrafen im 
Bund stand. Nun errichteten die Eßlinger einen neuen Zoll, allerdings mit der 
.Bewilligung des Kaisers. Aber er beschwerte den Handel der Württemberger, 
und darum wurde nach kaiserlichem Befehl nichts gefragt. Auch hatten die Eß- 
linger zwei württembergische Unterthanen in ihrer Stadt erschlagen. Da sie hie- 
für keine Genugthuung verschaffen, auch den Zoll nicht abstellen wollten, so 
schickte ihnen Ulrich, und mit ihm noch viele Grafen und Herren, den Fehdebrief. 
Der Krieg brach los mit allen Greueln der Kriege Eberhards I. und II. Felder 
und Weinberge wurden verwüstet, Herden weggetrieben, Häuser, Kirchen und 
Dörfer in Asche gelegt. Die oberschwäbischen Städte kamen den Eßlingern zu 
Hilfe und sammelten sich bei Reutlingen. Ulrich wollte gerade nach Ulm ziehen, 
wo der Kriegsrath der Städter seinen Sitz hatte, als die. Eßlinger mehrere Fil- 
derorte anzündeten. Sogleich kehrte der Graf um und schlug die Reichsstädter 
in der Blienshalde bei Eßlingen (1449). Ulrich verfolgte seinen Sieg 
und zerstörte Weil die Stadt, Heilbronn und Reutlingen auf die fürchterlichste 
Weise. Die Umgegend von Eßlingen wurde vollständig verheert. Endlich lud 
der Kaiser die kriegführenden Parteien nach Bamberg, wo ein Friede (1450) 
zu Stande fkommen sollte. Da die Eßlinger aber ihren Zoll nicht abgeben wollten, 
wurde die Sache erst im Jahr 1454 vollständig beigelegt. Ulrich mußte, um 
seine Kriegsschulden zu zahlen, die Herrschaft Heidenheim an Herzog Ludwig von 
Bayern um 60000 fl. verkaufen. 
Unterdessen war Graf Ludwig gestorben; Ludwig II. war 11, Eberhard 
V. erst 5 Jahre alt. Die Vormundschaft über die beiden Söhne übernahm ihr 
Oheim Ulrich mit einem Vormundschaftsrath, die Erziehung ihre Mutter Mechthilde. 
Diese vermählte sich aber noch in demselben Jahr mit Erzherzog Albrecht von 
Oesterreich und sogleich begannen die Streitigkeiten über die Rechte der Vor- 
mundschaft, die namentlich Ulrich übel bekommen sollten. Die Räthe wollten 
allein regieren, und konnten ihre Rechte um so weiter ausdehnen, als der mütter- 
liche Oheim der beiden Prinzen, Pfalzgraf Friedrich 1), ganz auf ihrer Seite 
war. So wurde Ulrich, der erste Vormund, nach und nach beiseite geschoben 
und Graf Ludwig schon im 14. Jahr für volljährig erklärt (1453). Dieser 
litt an der Epilepsie und war ein nach Letb und Geist sehr schwacher Mensch. 
So geschah es denn, daß die Leitung des Regiments immer mehr in die 
Hände des Pfalzgrafen und der von ihm geleiteten Partel übergieng, welche ihren 
Plan, die Verwaltung des Landes von Ulrich ganz unabhängig zu machen, offen 
zeigte. Da starb Ludwig II. (1457) und der Uracher Theil fiel nun seinem 
Bruder Eberhard V., die Vormundschaft und die Verwaltung des Landes Ulrich 
zu. Dieser wurde jedoch auf's neue in der Ausübung seiner Rechte aufgehalten. 
Deßhalb versammelte er einen Landtag in Leonberg, der als Anfang 
der landständischen Verfassung Württembergs von großer Bedeutung 
ist (1457). Auf diesem Tag bewirkten es die städtischen Abgeordneten, daß 1457. 
Ulrich, als dem einheimischen Fürsten, das ausschließliche Recht auf die Vormund- 
schaft zuerkannt wurde. Dieses Recht wurde ihm auch vom Kaiser bestätigt. — 
Wichtiger als der Gegenstand der Verhandlung ist für uns die Art und Weise 
1) Von seinen Freunden „der Siegreiche“, von den Feinden „der böse Fritz“ genannt. 
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