Contents : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

 

aungen,  welche  directe  und  indirecte  den  Reichsreservefond  des  Jahres  1860/61
Staatsauflagen,  Staatsregalien  und  ju  uͤbernehmen.
sinanzielle  Staatsanstalten  betreffen.  Artikel  4.
Artikel  3.  Gegenwärtiges  Geset  soll  im  Gesey,
Die  durch  den  Vollzug  des  Staats=  blatte  und  außerdem  noch  im  oberbayerischen
vertrages  vom  2.  December  1351  er:  Kreisamtsblarte  verkündigt  werden.
wachsene  Ausgabe  von  3,125  fl.  ist  auf

Gegeben  Berchresgaden  den  10.  November  1  3861.
Wax.

Arhr.  v.  Schrenk,  v.  Zwehl.  v.  Meomayr.  ALrhr.  v.  Mul#er.  v.  Pleufer.  v.  Spies.

Nach  dem  Befehle  Seiner  Majestät  des  Königs:
der  General-Serretär  des  Staatsraths:
Seb.  v.  Kobell.