ber Arzte und Rechtsanwälte sich endlich ihre Sonderehren-
gerichte errungen haben, in einer Zeit, in der es sogar an der
Börse ein Ehrengericht gibt, wird es für die Offiziere ab-
geschafft. „Ehre ist ein Wort, und Worte sind Luft; ich mag
sie nicht!“ sagt der dicke Falstaff. Der infernalische Haß der
Reichsverderber gegen das Werkzeug unserer bisherigen Größe
hat eines seiner Hauptziele erreicht. Die Verordnung des
alten Kaisers Wilhelm I. über die Ehrengerichte für das Offi-
zierkorps hat von jetzt ab nur noch Znteresse für die Geschichts-
forscher, sagt der Abbruchsminister des preußischen Heeres,
Oberst Reinhardt. Er sagt es so treuherzig, daß man unmög-
lich glauben kann, es sei aus unendlicher Verbitterung und
vaterländischer Scham geboren. Die gibt es überhaupt nicht
mehr. Bis zum Kriege, in dessen Verlauf man fast wahllos
auch moralisch ganz ungeeignete Leute zu Offizieren ernannte,
weil das Offizierkorps auf „breite demokratische Grundlage“
gestellt werden sollte, war der Ehrenschild der Armee so blen-
dend blank, daß die Reichsverderber davon Augenschmerzen
bekamen. Aun ist das zu Ende. Hier und da hat schon das
Volkegericht des Masters Lonch eingesetzt. Es tagte unter
anderem auf der Saalebrücke und stieß den Oberstleutnant
v. Klüber in den Fluß, hackte dann auf seine Händg, die das
rettende Ufer erfaßten, und schoß ihn nieder. Das bald nur
noch sogenannte Offizierkorps wird ja nun auf viertausend
Köpfe verringert. Das sind keine Offiziere mehr, sondern
Polizeibeamte der jetzigen Regierung. Gegen solche hatte
das „Volk" früher den sogenannten Blaukoller. Oer stirbt
nicht aus. Dessen Objekt zu sein, wird wahrscheinlich ein
herrlicher Beruf.
Einen Paragraphen in dem Rechtskapitel nimmt die Aa-
tionalversammlung ohne jede Debatte an. Er besagt, daß
kein Deutscher seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
dürfe. Ee ist kein Wunder, daß man um die Erörterung dieses
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