Die skandalösen Dinge, die sich selt dem November auf der
Flimmerleinwand breitmachen, nennt der unabhängige Ab-
geordnete Koenen ein Ergebnis der — kapitalistischen Wirt-
schaftsweise. In dem nicht kapitalistischen, sondern bolsche-
wistischen Rußland aber triumphiert doch auch nicht die Rein-
beit des Rousseauschen Naturkindes; selbst das letzte Bauerndorf
dort ist jetzt mit pornographischen Bildern und Schriften über-
schwemmt. So ist es überall. Die Wahrheit ist, daß des Men-
schen Tun böse ist von Zugend auf, also durch erbliche Belastung,
nicht durch Erziehung und Umgebung; und daß der starke
bürgerliche Staat wenigstens Schranken und Grenzen setzen
konnte, während im revolutionären der Schmutz ungehemmt
über alle niedergerissenen Dämme flutet. Es gibt eine gereizte
Debatte zwischen Cohn und Haußmann, Cohn und Fehren-
bach, dann wird der Zensurparagraph in der alten Ausschuß-
fassung gerettet.
Von den Damen der Fraktion Cohn wird bei Besprechung
des Zensurparagraphen noch einige Zurückhaltung beobachtet.
Der Verfassungsabschnitt über das Gemeinschafteleben aber
sieht sie wieder auf dem Plan. Bei dem ersten Paragraphen
des Abschnittes, dem Paragraphen 118, der die Ebe als Grund-
lage des deutschen Familienlebeneo unter den besonderen
Schutz der Verfassung stellt, kommt der Demokrat Dr. Luppe
ihnen schon halbwegs entgegen, indem er Streichung der
Worte „als Grundlage des deutschen Familienlebens“ bean-
tragt. Die Unabhängigen wollen aber für die Ehe gar keinen
besonderen Schutz, sondern nur für die Mutterschaft. Das
uneheliche Kind soll nicht nur den Namen des Baters, sondern
lberbaupt alle Rechte der legitimen Kinder erhalten, somit
doch wohl auch Unterbhalt und Erziehung im Hause des Vaters
selbst. Soll die Mutter also auf die Gemeinschaft mit ihrem
Kinde verzichten? Oder soll es einen gemischten Haushalt
wie beim Erzvater Abraham geben? Wie denkt man sich ferner
221