zehn Abgeordnete beklagen sich über die nervöse Art dieser
Wortabschneidung, darunter mehrere Mitglieder selbst der
Parteien, die den Schlußantrag eingebracht haben. Oie
Zerstückelungsparagraphen aber werden angenommen. Oas
Zentrum hat hbeute schon ganz offen und ohne Scheu durch
seinen Wortführer, den Kirchenrechtsprofessor Kaas aus Trier,
von einem selbständigen Rheinland wie von einer unab-
anderlichen Tatsache sprechen lassen. Nur eine Sperrfrist wird
ausgemacht. Vorzwei JLahrennach Inkrafttreten der Verfassung
darf, so steht es auf dem Papier, keine Absplitterung erfolgen.
Zurückgestellt war auch der Paragraph 164 des Verfassungs-
entwurfs, wonach innerhalb der nächsten fünfzehn Jahre kein
Mitglied eines bisherigen deutschen Herrscherhauses zum
Präsidenten der Republik gewählt werden dürfe. Dieses Aus-
nahmegesetz ist ein geradezu lächerliches Angstprodukt und
schlägt aller Demokratie ins Gesicht. Glauben die Berfasser
wirklich, durch diesen Papierwall die Weltgeschichte aufhalten
zu können, wenn einst eine überwältigende Mehrheit des
deutschen Volkes aus dem republikanischen Elend hinaus will?
Glauben sie wirklich, durch einen Paragraphen von 1919 er-
reichen zu können, daß bis 1934 die Revolutionsschieber und
Reichserbschleicher vor dem Volksgericht bewahrt bleiben?
Herr Cohn hat offenbar noch mehr Angst als die Mehrheite-
sozialisten. Er beantragt statt für fünfzehn Jahre gleich für
immer alle Angehörigen deutscher Fürstengeschlechter von
dem passiven Wahlrecht in Deutschland auszuschließen, und
seine Angst steckt an: die Ler Agnes und Genossen wird
angenommen. Der Aueschließungsparagraph ist nutzlos und
töricht, da eine monarchische Mehrheit der Zukunft ihn selbst-
verständlich ebenso entfernen kann, wie eine republikanische
ihn heute eingesetzt hat; und um so törichter, als es sich dann
überhaupt nicht um Präsidentensessel, sondern um Wieder-
errichtung von Thronen handeln wird. Aber das böse Ge-
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