Gerichtshof hat es nur interessiert, ob man Herrn Erzberger
einen Lumpen nennen dürfe; das deutsche Volk aber weiß
nun trotz sorglicher Fernhaltung „aller politischen
Erörterungen“ aus dem Saale auch, wer — der Reichs-
verderber war. Scheidemann verlangte Ludendorffs Kopf.
Statt dessen versinkt Erzberger im Schlamm. „Justitia
fundamentum regnorum.“ And das ist noch nicht der letzte
Prozeß.
Der Antrag des Staatsanwaltes.
4. März.
Denen, die Mosse liebt, müssen alle Dinge zum Besten
gereichen. In der nicht allzu fernliegenden Annahme, daß
Erzberger als Fettfleck an den Rockschößen der heute
Regierenden verewigt bleiben wird, gibt die demokratische
Presse den Tip aus, gerade die Befreiung der deutschen
Offentlichkeit von diesem Manne sei — ein Verdienst des
neuen Systems. Nie hätte unter dem früheren Regime die
Staatsanwaltschaft eine so „demokratische“ freie Sprache
gegen ein Mitglied der Regierung führen dürfen. Diese
Behauptung fällt nicht schwer, weil die Beispiele fehlen: nie
gab es unter dem früheren Regime einen Minister von den
Qualitäten Erzbergers. Erst als die konstitutionelle durch die
demokratisch-parlamentarische Regierung im Oktober 1918
abgelöst wurde, erklomm Erzberger schnaufend den
kurulischen Sessel.
Aber ganz abgesehen davon sei die Frage gestattet, was
für ein Interesse das neue System denn noch hätte, die
Staatsanwaltschaft für Erzberger scharfzumachen. Das wäre
ja Selbstmord. Das hieße ja nur: „Meine Herren Staats-
anwälte, dieser Erzberger hängt uns wie ein Mühlstein am
Halse, und wir müssen demnächst als rüstige Schwimmer uns
in die Wahlen stürzen; also sorgt dafür, daß dieser unser
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