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Von Otto I., dem ersten Herzog, bis zu seinem Nach-
kommen Maximilian I., dem ersten Könige Bayerns, sind
18 Generationen ins Grab gesunken.
VI. Rudwig der Bayer.
Dadurch, daß die Nachkommen Ottos I. Teilungen
ihres Erbes vornahmen, wurden die Vorteile der Gebiets-
erwerbungen, die unter den ersten drei Herzogen statt-
fanden, wieder preisgegeben. Auch die beiden Söhne
Ludwigs des Strengen, Rudolf und Ludwig, später
der Bayer genannt, teilten ihr Land. Anfangs hatte
Rudolf allein regiert, da Ludwig noch sehr jung war.
Später von 1302 bis 1310 regierten sie gemeinsam. In
diese Zeit fällt die Abfassung eines Freiheitsbriefès (1302),
durch welchen die Edlen und Freien des Herzogtums gegen
ihre Anerkennung der Verpflichtung zu den bestehenden
Steuern ausdrücklich und urkundlich die Berechtigung zu-
gesichert erhielten, sich zur Selbsthilfe gegen jede neue ohne
ihre ausdrückliche Zustimmung erhobene Steuer zu ver-
bünden. Diese Urkunde ist der Anfang der späteren land-
ständischen Verfassung in Bayern. Einige Jahre später
erhielten zu München 1307 die Prälaten und Bürger einen
ähnlichen Freiheitsbrief. Wegen der Vormundschaft über
die unmündigen Erben Heinrichs XIII. von Niederbayern
geriet Ludwig in Krieg mit dem österreichischen Herzog
Friedrich dem Schönen, der auch sein Nebenbuhler war,
als die Kaiserwürde sich erledigte. Die Anerkennung des
Testamentes Heinrichs XIII., nach welchem Ludwig die