Erbe. In dem ausbrechenden Kriege stellte sich Max
Emanuel auf Frankreichs Seite, das ihm die Niederlande
als Siegespreis zusprach; dort war schon seit 1690 der
Kurfürst als Statthalter vom spanischen Könige eingesetzt
gewesen. Bald wendete sich das Kriegsglück gegen die
verbündeten Bayern und Franzosen. Nach der Niederlage
von Blindheim 1704 mußte der Kurfürst über den Rhein
fliehen; sein Land wurde fürchterlich ausgesogen. Wohl
erhob sich das bayerische Volk gegen seine Bedrücker, aber
die besser bewaffneten Osterreicher schlugen die waffenun-
kundigen Landleute bei Sendling und bei Aidenbach nieder.
Zum Schlusse wurde auch noch die Reichsacht über den
Kurfürsten verhängt, die Prinzen wurden fortgeschleppt,
einzelne Landesstriche, so auch die Oberpfalz, von Oster-
reich verschenkt. Der Tod des siegreichen österreichischen
Kaisers änderte die Sachlage; im Frieden von Rastatt
1714 wurde Max Emanuel wieder in seine Länder und
Würden eingesetzt. Im Jahre 1724 schlossen die Fürsten
der wittelsbachischen Linien einen Familienunterstützungs-
und Erbvertrag, in welchem sie sich gegenseitige Hilfeleistung
und Erbfolge und gemeinsame Ausübung des Rechtes des
Reichsverweseramtes zusicherten.
Auch Max Emanuels Sohn, Karl Albrecht (1726
bis 1745) wurde in einen Krieg verwickelt; er erhob An-
sprüche auf die österreichische Erbschaft, ließ sich in Prag
zum böhmischen König krönen und wurde in Frankfurt
sogar als deutscher Kaiser (1742—1745) ausgerufen; in-
dessen war sein Land aber von den Feinden besetzt. Der
Krieg, an dem sich Friedrich der Große von Preußen be-
teiligte, weil er von einer Schwächung Osterreichs das
Gelingen seiner Absichten auf Schlesien erhoffte, heißt nach