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(1809) kam Salzburg und das Innviertel an Bayern;
1810 mußte es den größten Teil von Tirol abtreten und
bekam dafür die Markgrafschaft Bayreuth und Regens-
burg. Als Napoleons Herrschaft ins Wanken geriet, sicherte
sich Bayern durch rechtzeitige Lossagung vor der Leipziger
Völkerschlacht (Vertrag zu Ried am 8. Oktober 1813; die
Völkerschlacht am 18. Oktober desselben Jahres) die Er-
haltung seines Besitzstandes. Nur mit Unwillen hatte
längst der ideale Kronprinz Ludwig die staatskluge Politik
Montgelas erduldet, die in der Verbindung mit Frank-
reich sich Vorteile sicherte; seinem nationalen Fühlen hatte
das Verhältnis zu Napoleon nie entsprochen; ja er hatte sich
den offenen Unwillen des französischen Kaisers zugezogen.
Der Kongreß zu Wien schaffte bleibende Ord-
nung: Bayern blieb ein Königreich; es mußte Tirol mit
Vorarlberg, Salzjburg und das Innviertel herausgeben,
erhielt aber dafür die Kurpfalz wieder und dazu das
Großherzogtum Würzburg. Dafür daß Bayern von einer
ihm früher vertragsmäßig zugesicherten Abrundung des
Gebietes abstand, verpflichtete sich Osterreich bleibend zu
einer jährlichen Entschädigung von 175000 Mk. Dieselbe
bildet seitdem als sogenannte „Kontiguitäts-Entschädigung“
einen bleibenden Einnahmeposten des bayerischen Staats-
haushaltes. Mit einer stattlichen Landesvermehrung trat
der Staat aus der Zeit der Wirren, die andere Staaten
verschlungen hatte, heraus. Der Regierung lag die schwere
Arbeit vor, die fremdartigen Landesteile zu gemeinsamen
Zielen anzuleiten und Abbröckelungen des Besitzes, der
Begehrlichkeit hervorzurufen geeignet war, zu verhüten.