Full text: Geschichte des Königreichs Bayern.

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lande nichts wissen wollte. Fast hätte schon damals der 
Versuch Preußens, die unhaltbar gewordenen Zustände unter 
dem Bundestag auf eigne Faust zu beseitigen, zu einem Konflikt 
geführt gelegentlich einer österreichisch-bayerischen Bundes- 
exekution in Hessen. Den von Osterreich geplanten Reform- 
bestrebungen in Bezug auf die Bundestagsverhältnisse er- 
wies sich Maximilian zugänglich; er erschien deshalb auch 
zum Frankfurter Fürstentag (1863), der durch Preußens 
Wegbleiben vereitelt wurde. Den Schleswig-Holsteinern, 
die sich gegen die ungesetzliche Einverleibung in Dänemark 
sträubten, wandte Maximilian seine Teilnahme zu; er er- 
blickte in dem Herzog Friedrich von Angustenburg den an- 
gestammten Herrscher. Die Lösung der Frage sollte 
Maximilian II. nicht mehr erleben. Am 10. März 1864 
verschied der seit längerer Zeit leidende Monarch nach nur 
eintägigem Kranksein. 
XVII. Die innere R#ukwicklung Bayerns unker Maximilian II. 
Eine Reihe segensreicher Gesetze knüpft sich an den 
Regierungsbeginn Maximilians II. In seiner Thronrede 
sicherte der König Amnestie für alle politischen Vergehungen 
zu und versprach eine Reihe wichtiger Gesetzesvorlagen. Der 
Landtagsabschied vom 4. Juni 1848 enthielt die Annahme 
von 20 durchberatenen Gesetzentwürfen, die Grundlagen 
für Trennung von Verwaltung und Justiz (durchgeführt 
1861), Offentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichtsver- 
handlungen, Einführung der Schwurgerichte; Aufhebung 
der gutsherrlichen Gerichtsbarkeit, Verantwortlichkeit der 
Minister; Einführung eines neuen Wahlgesetzes auf frei-
	        
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