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keit der Familien und die Feldgenossenschaft. War der
Stamm groß, der einen solchen Gau besetzte, so ergab sich
das Bedürfnis einer weiteren Gliederung, die sich an die
gegebenen Heeresabteilungen anschloß. Den Hauptteil des
Volkes bildeten überall die, welcher freier Geburt waren,
die Gemeinfreien. Sie hatten das Wehrgeld des Freien,
das Waffen= und Fehderecht, Zutritt zu den Volks= und
Gerichtsversammlungen, Recht auf Eid als Zeugnis. Sie
waren mit einem meist wohl kleinen aber unabhängigen
Grundbesitz seßhaft und bewirtschafteten denselben größten-
teils selbst, teils auch durch Leibeigne, deren Mehrzahl
wohl aus Kriegsgefangenen bestand. Neben den Gemein-
freien gab es auch Edle, die durch ein höheres Wehrgeld
bevorzugt waren und wohl auch durch größeren Besitz sich
auszeichneten; ihre Zahl war anfangs eine sehr geringe.
Bei der Besiedelung einer Gegend zerlegten die ein-
zelnen Familienhäupter, die Teilnehmer an der Nieder-
lassung, das Bauland nach seinen verschiedenen Lagen in
lauter kleine Stücke und verteilten dieselben. Hieraus ent-
sprang die Feldgemeinschaft und die Zerstückelung des
Grund und Bodens, so daß wir teilweise noch jetzt in
der Gemenglage der Dörfer die uralte Besitzverteilung
deutlich zu erkennen vermögen.
Jedem Gau stand ein Gaugraf vor, anfangs einer
ausersehen unter gleichen; später wurde die Gaugrafen-
würde erblich. Zwischen 554—788 hatten die Bajuvarier
Herzöge aus dem edlen Geschlechte der Agilolfinger, die in
Regensburg wohnten. Als erster Herzog wird Garibald I
genannt, dessen Tochter sich mit dem Longobardenkönig
vermählte. Um sich gegen die Franken, die eine Ober-
hoheit anstrebten, zu schützen, stützten sich die Agilolfinger
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