Full text: Geschichte des Königreichs Bayern.

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keit der Familien und die Feldgenossenschaft. War der 
Stamm groß, der einen solchen Gau besetzte, so ergab sich 
das Bedürfnis einer weiteren Gliederung, die sich an die 
gegebenen Heeresabteilungen anschloß. Den Hauptteil des 
Volkes bildeten überall die, welcher freier Geburt waren, 
die Gemeinfreien. Sie hatten das Wehrgeld des Freien, 
das Waffen= und Fehderecht, Zutritt zu den Volks= und 
Gerichtsversammlungen, Recht auf Eid als Zeugnis. Sie 
waren mit einem meist wohl kleinen aber unabhängigen 
Grundbesitz seßhaft und bewirtschafteten denselben größten- 
teils selbst, teils auch durch Leibeigne, deren Mehrzahl 
wohl aus Kriegsgefangenen bestand. Neben den Gemein- 
freien gab es auch Edle, die durch ein höheres Wehrgeld 
bevorzugt waren und wohl auch durch größeren Besitz sich 
auszeichneten; ihre Zahl war anfangs eine sehr geringe. 
Bei der Besiedelung einer Gegend zerlegten die ein- 
zelnen Familienhäupter, die Teilnehmer an der Nieder- 
lassung, das Bauland nach seinen verschiedenen Lagen in 
lauter kleine Stücke und verteilten dieselben. Hieraus ent- 
sprang die Feldgemeinschaft und die Zerstückelung des 
Grund und Bodens, so daß wir teilweise noch jetzt in 
der Gemenglage der Dörfer die uralte Besitzverteilung 
deutlich zu erkennen vermögen. 
Jedem Gau stand ein Gaugraf vor, anfangs einer 
ausersehen unter gleichen; später wurde die Gaugrafen- 
würde erblich. Zwischen 554—788 hatten die Bajuvarier 
Herzöge aus dem edlen Geschlechte der Agilolfinger, die in 
Regensburg wohnten. Als erster Herzog wird Garibald I 
genannt, dessen Tochter sich mit dem Longobardenkönig 
vermählte. Um sich gegen die Franken, die eine Ober- 
hoheit anstrebten, zu schützen, stützten sich die Agilolfinger 
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