Soziale Wandlungen. Beginnende Unfreiheit der Bauern. Der Zehensijtaat. 127
wurden wo nötig durch KRapitularien, Eaiferliche Verordnungen, erflärt
und ergänzt. Die Verwaltiimg, haben wir gejehen, wurde durd)
Grafen, königliche Beamte, geführt und durch die Missi beauffichtigt:
hier aber griff eine Entwidlung Plab, die dem ariftofratiichen
Prinzip mehr und mehr das Übergewicht über das monarchifche
geben jollte. Die Grafen, mit großer Amtsgewalt und mit Xand als
Bejoldung ausgeitattet, auch jonft meist in ihrem Gau angejejjen
und begütert, hatten das natürliche Streben, ihr Amt, das auf Wohlverhalten
gegeben, aljo in der Regel lebenslänglich war, auf einen
Sohn oder Verwandten übergehen zu fehen und dem widerfprach aud)
gemeinhin das Neichs- oder Landesinterefje nicht: der Gedanfe der
Erblichfeit jolcher Stellung feimte und Schlug Wurzel. Außerdem gab
e3 Smmunitäten innerhalb der Grafichaft durch Grundherren over
auch Klöfter, welche fraft föniglichen Brivilegums für ihren Hof
oder ihren Bezirk eine eigene Gerichtsbarkeit übten, aljo dem Grafen
und jeinem Öericht und defjen Dienern unzugänglich waren. Auch die
herzogliche Gewalt lebte wieder auf, die namentlich an den Grenzen
und in den auf erobertem Gebiet angelegten Marfen und bei der Gefährdung
durch die Raubvölfer nicyt ganz entbehrt werden fonnte.
Ganz bejonder3 gefördert wurde dieje arijtofratiiche Entwicdlung
durch das Fortichreiten des Xehenswejens. Die alte Öliederung der
germanichen Bolfsgejellichaft in Adelige, Freie, Freigelaffene, Hörige,
Sflaven blieb, aber den Stand der Freien drücten, bei wachjender
Ausdehnung des Reichs und Schwinden der früheren Einfachheit der
Berhältnijfe, zweierlei Pflichten — die allgemeine Pflicht bei der
Nechtiprehung und die allgemeine Heeresdienftpflicht. Iene
mußte Schon unter Karl dem Großen erleichtert werden durch Einführung
der Schöffen: aus der Gejamtzahl der freien des Gaus
wurde eine mäßige Zahl al3 Schöffen zum Rechtsfinden und Urteil-Iprechen
herausgenommen, jo daß der Hundertichaft als Ganzem
nur wenige große Fälle, causae majores, blieben und die Verpflichtung
des Erjcheineng jämtlicher Freien fich auf die wenigen
Zage der „echten Things" beichränfte. ine noch fchwerere und
bald für viele Gemeinfreie unerträgliche oder unerjchwingbare LTaft