durch Amalie, Gräfin von Dohna, die Gemahlin des Grafen
Simon Heinrich, 1686 an Lippe gekommen waren. Die Herr-
schaften waren Teile der Brederodischen Erbschaft, die Amalien
als Tochter einer geborenen Freiin von Brederode zufielen.
Zu diesem Besitz gehörte auch die Burggrafschaft Utrecht,
von der Graf Simon Heinrich aber nur den Titel führte:
»Comes et Nobilis dominus in Lippia, Supremus dominus,
Vianae et Ameidae, Burggravius hereditarius Utrajecti.«
Im Jahre 1725 wurden beide Gebiete unter Vorbehalt des
Titels und Wappens von Simon Heinrich Adolf an den Grafen
Hompesch als Mandatar der Republik Holland verkauft.
Als Wappen von Vianen wurden damals nur drez Mühl-
eisen geführt, konform dem Wappen der ausgestorbenen Herren
von Vianen; erst 1789 erfolgte ihre Vermehrung mit zwei
weiteren Figuren, die 2, I, 2 gestellt wurden.
Die Stadt Vianen in Süd-Holland führt heute noch drei
schwarze Maueranker * im silbernen Schilde und wir glauben,
dass man auch die Figuren im Lippeschen Wappen eigentlich
so darstellen und ansprechen sollte.
Das Wappenbild von Ameiden, drei vehfarbige Hameiden
in Rot, ist als ein »redendes« zu betrachten,
Hamades, Hameides, bedeutet in der französischen Heraldik
drei abgeledigte Stabbalken und die Stadt Ameide in Süd-Hol-
land führt auch drei goldene Pfähle, einen breiten und zwei
schmale, stabartige, im blauen Felde.
Die Helmkleinode der beiden Wappen, ein blauer Rehkopf
für Vianen, und nach F. Köhlers Angabe eine Bärentatze für
Ameiden, wurden erst von Simon Heinrichs Sohn, Friedrich
Adolf 1697 in das Lippesche Wappen aufgenommen, doch wurde
c. 1766 die Bärentatze durch einen Pferdefuss ersetzt. Nach
einem in der Landesbibliothek zu Detmold befindlichen Oel-
gemälde aus dem Jahre 1770 trägt der Pferdefuss schwarze
Tinktur.
In Siebmachers Wappenbuch (Neue Ausgabe) findet man
in einem Wappen der Linie Lippe-Detmold von 1770 als Kleinod
von Ameiden zwei blau gekleidete Arme, jeder einen schwarzen
Bockfuss emporhaltend. Die Stadt Ameiden führt ebenfalls ein
Kleinod: zwei, die Hände übereinander legende Arme in schwarzer
Rüstung. Welches von diesen Kleinoden mag da wohl das ur-
sprüngliche, richtige sein? —
Im Jahre 1789 wurde anlässlich der Anerkennung des
Reichsfürstenstandes Friedrich Wilhelm Leopolds (sein Gross-
vater Simon Heinrich Adolf war bereits 1720 in den Reichs-
fürstenstand erhoben worden), das noch jetzt so geführte Wappen
angenommen.
Neu sind eigentlich nur die beiden Schildhalter, die Engel
in Heroldskleidung mit den Fahnen. Sie dürften wohl aus dem
Wappen der bereits erwähnten Amalie von Dohna, der Ge-
mahlin des Grafen Simon Heinrich, abzuleiten sein. Die
Dohnas führten #s Schildhalter zwei Engel, der rechte blau,
der linke weiss gekleidet, mit Binden in wechselnden Farben
geschmückt,
Graf Simons VI. (f 1613) Söhne, Simon VII., Otto und
Philipp, stifteten die Linien Detmold, Brake (erloschen 1709)
und Alverdissen. Philipp, dem 1613 die beiden Aemter Alver-
dissen und Lipperode als Apanage zugefallen waren, wurde von
seiner Schwester Elisabeth, einer Gräfin Schaumburg, nach dem
Tode ihres Sohnes Otto VII, des letzten Schaumburgers
(} 1640), 1643 zu ihrem Erben eingesetzt und so fielen die
schaumburgischen Aemter Stadthagen, Bückeburg, Arensburg -
und Hagenburg, der westliche Teil der altern Grafschaft Schaum-
burg an das Lippesche Haus. Dem neuen Besitztum wurde der
Titel einer Grafschaft Schaumburg beigelegt. Die Söhne ‚Philipps
stifteten die beiden Linien Bückeburg und Alverdissen, von denen
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erstere 1777 erlosch. Der Linie Alverdissen entstammt das jetzt
regierende Haus Schaumburg-Lippe, das 1807 den Fürstentitel
annahm.
Wie man sieht, benützt Schaumburg-Lippe das Lippesche
Wappen, wie es Graf Simon V. im Jahre 1528 eingeführt hatte,
nur wurde dem gevierten Schilde das Wappen von Schaum-
burg-Holstein aufgelegt.
Fig. 104. Siegel Adolphs von Schaumburg.
1229 „ 1241.
Fig. 105. Schaumburgischer Schild.
1272.
Die alten Grafen von Schaumburg, richtiger Schauenburg,
die zu Beginn des XII. Jahrhunderts auch mit der Vicegrafschaft
Holstein belehnt worden waren, führten ursprünglich einen
Löwen im Schilde (so im Siegel des Grafen Adolf III. u. IV.
1224), wahrscheinlich silbern in Blau.
Die neue Wappenfigur, ein Zackenrand, findet sich zum
erstenmale in einem Siegel Adolfs IV. vom Jahre 1229. Die
Legende lautet:
TSIGILL’ ADHOLFI COMITIS DE SCOWBVRG. (Fig. 104.)
Der Zackenrand liegt hoch und lässt nicht den mindesten
Zweifel zu, dass man hier einen Randbeschlag des Schildes vor
sich hat. Aber bald ändert sich diese Figur ihrem Wesen nach;
der Randbeschlag verwandelt sich in einen Schildbeschlag, indem
der Zackenrand in dem Siegel tiefer zu liegen kommt als die
‚Mittelfigur, der dann später (c. 1272) mitunter ein dreieckiger,
auch runder Buckel aufgesetzt wurde (Fig. 105), welch neue Er-
scheinung die Veranlassung zu der späteren Einfügung eines
Herzschildchens gegeben haben mag.
Der gezahnte Schildbeschlag wird mit der Zeit immer tiefer
eingeschnitten, bis endlich die drei Seiten sich voneinander
trennen und in drei nagelartige Eckstücke und drei gezahnte
Längsstücke zerfallen. Der Schildbeschlag war nicht mehr zu
erkennen und nun musste für die neue Figur eine passende Er-
klärung und selbstverständlich auch eine Historie gefunden oder
eigentlich erfunden werden.
Man erzählte, Adolf von Santersieben, der Stammvater der
Schauenburger, habe von Kaiser Konrad Il. 1030, nachdem er
auf den »Netelenberch« (Nesselberg) an der Weser, die Schauen-
burg erbaut hatte, eine Nessel als Wappenfigur erhalten, Adolf Ill.
soll dann später, anlässlich einer Reise in das gelobte Land von
Kaiser Friedrich I. die drei Nägel Christi noch dazu bekommen
haben.
Die Domenkrone am Helme steht in Beziehung zu dieser
Wappensage.
Bereits 1420 heisst die Schildfigur der Schauenburger
»Nesselblatt«, ‘wie man aus einem Briefe des Königs von
Dänemark, Erichs des Pommers, ersehen kann, worin er die
Verwüstung der Insel Fehmarn zu rechtfertigen sucht:
»Folium Urticae (Nesselblatt), quod est signum et de armis
Dominorum de Holsten« .. .
Die Chronik der nordelbischen Sachsen (1450) meldet von
Heinrich dem Eisernen von Schauenburg (} 1381), der vom
Papste zu seinem Feldherrn ernannt worden war:
»dar gaf eme de pawes dat Netelenblat in geestlicker be-